Ab dem 01.05.2019 sieht die für die Registrierung in Deutschland zuständige stiftung elektro-altgeräte register (kurz: ear) sogenannte "passive" Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Zu diesen Geräten zählen beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Unterputz-Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen, Schmelzsicherungen, Stecker, Adapter und Antennen.
Eine besondere Herausforderung könnte dies für Hersteller sein, die bisher rein als B2B registriert sind. Denn oftmals befinden sich in der Verpackung zum Hauptgerät auch passive Geräte als Zubehör (z.B. Kabel, Sicherungen). Diese passiven Geräte sind sodann als eigenständige Geräte anzusehen, die nicht automatisch von der Registrierung des Hauptgerätes erfasst werden.
Von passiven Geräten zu unterscheiden sind Bauteile wie z.B. Kabel als Meterware, Aderendhülsen oder Kabelringschuhe sowie Stecker oder Buchsen, die nicht zum Anbau, Einbau (beispielsweise auf einer Hutschiene) sowie zur Festmontage (beispielsweise an der Wand) vorgesehen sind. Diese Bauteile sind weiterhin nicht registrierungspflichtig.
Sollten Sie entsprechende Produkte herstellen oder vertreiben, unterstützen wir Sie gern – von der Relevanzbewertung dieser Änderung, über die Interpretation bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen, was wie zu tun ist. Sprechen Sie uns einfach an!