EU: Neue gesetzliche Normen für Funkanlagen mit USB-C-Ladeschnittstelle

EU-Kommission schreibt die anzuwendenden Normen direkt in die Funkanlagen-Richtlinie

Am 07. Dezember 2022 gab es den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2380 zur Funkanlagen-Richtlinie (RED), der die einheitliche Ladeschnittstelle (USB-C) für Funkanlagen vorschreibt. Zur Anwendung kommt die Anforderung zwingend ab 28. Dezember 2024 für fast alle Geräte außer Laptops. Die Laptops müssen die Anforderungen zwingend ab 28. April 2026 einhalten.

Eine Besonderheit ist hier die Normenlage. Es wird, für die technischen Anforderungen, nicht auf harmonisierte Normen verwiesen. Die EU-Kommission hat die anzuwendenden Normen direkt in die Funkanlagen-Richtlinie geschrieben! Wird jetzt jede Normenänderung eine Änderung der Richtlinie nach sich ziehen? Wir werden sehen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1717, die am 11. September 2023 von der EU veröffentlicht wurde, ändert die Funkanlagen-Richtlinie:

  • Die „EN IEC 62680-1-3:2021“ wird ersetzt durch „EN IEC 62680-1-3:2022
  • Die „EN IEC 62680-1-2:2021“ wird ersetzt durch „EN IEC 62680-1-2:2022

Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und es gibt keine Übergangsfristen, weil dieser Teil der RED erst ab 28. Dezember 2024 eingehalten werden muss.
Damit haben wir Normen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, erstmals in der RED!
 

 Für weitere Details stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Torsten Sahm
Senior Product Compliance Consultant

Veröffentlicht am 22.09.2023
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Electrical and Wireless, Compliance, Standards

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