Produktkonformität für Importeure

Der Importeur darf ausschließlich konforme Produkte einführen und in Verkehr bringen. Das gilt für die Einfuhr in die EU, aber grundsätzlich auch bei der Einfuhr von Produkten in Drittstaaten. Er gewährleistet, dass das Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchgeführt wurde und dem Produkt alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind.

Der Importeur hat umfangreiche Kontrollpflichten und muss mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten können Sanktionen wie das Verbot der Einfuhr oder die Anordnung eines Rückrufs drohen.

    Vertrauen ist gut, Kontrollplicht ist besser

    Expertenwissen für das erfolgreiche Inverkehrbringen konformer Produkte.

    Compliance-Expertise und Unterstützung für Importeure

    Wir bieten Importeuren bei der Einfuhr von Produkten in die EU:

    • Unterstützung bei der Organisation der Sicherstellung der Produktkonformität
    • Analyse und Beratung zu technischen Unterlagen
    • Analyse und Gestaltung von Product-Compliance-Prozessen


    Wir bieten Herstellern, die ihre Produkte in Drittstaaten außerhalb der EU einführen wollen:

    • Unterstützung bei der Anforderungsermittlung für die Einfuhr in Drittstaaten außerhalb der EU

    Unsere Spezialisten beraten Sie gern zu Product Compliance bei Import und Export .

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