Produktkonformität für Importeure
Der Importeur darf ausschließlich konforme Produkte einführen und in Verkehr bringen. Das gilt für die Einfuhr in die EU, aber grundsätzlich auch bei der Einfuhr von Produkten in Drittstaaten. Er gewährleistet, dass das Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchgeführt wurde und dem Produkt alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind.
Der Importeur hat umfangreiche Kontrollpflichten und muss mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten können Sanktionen wie das Verbot der Einfuhr oder die Anordnung eines Rückrufs drohen.