Die US Environmental Protection Agency (EPA) hat am 21. Oktober 2021 eine weitere Verlängerung der Einhaltungsfrist für PIP (3:1) – haltige Artikel vorgeschlagen. Die bisherige Frist würde am 8. März 2022 auslaufen. Der Entwurf sieht einen Aufschub bis zum 31. Oktober 2024 (Halloween) vor.
Neben der Frist zur Verarbeitung, der Herstellung und dem Vertrieb bestimmter PIP (3:1)-haltiger Erzeugnisse im Handel sollen nun auch die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten für Hersteller, Verarbeiter und Händler aufgeschoben werden. Dies sei erforderlich, um die Lieferketten für wichtige Konsum- und Handelsgüter nicht zu unterbrechen. Zu diesen zählen u.a. elektronische und elektrische Geräte sowie Industrie- und Handelsausrüstungen, die in verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Bauwesen, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Biowissenschaften und Halbleiterproduktion verwendet werden.
Für öffentliche Stellungnahmen zu dem Regulierungsvorschlag gilt eine Frist von 60 Tagen zu dem Aktenzeichen EPA-HQ-OPPT-2021-0598. Dazu hat die EPA auch eine Beschreibung der spezifischen Informationen vorgelegt, die die Behörde zur Unterstützung weiterer Verlängerungen der Einhaltungsfristen benötigt. Diese betreffen beispielsweise spezifische Verwendungen von PIP (3:1) in Artikeln in ihrer gesamten Lieferkette, konkrete Schritte zur Identifizierung, Prüfung und Qualifizierung von Ersatzstoffen für diese Verwendungen sowie eine Schätzung des Zeitaufwands, der für die Entfernung des Stoffes erforderlich wäre.
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