USA: TSCA – neue Anforderungen zu PFAS in den USA

EPA legt Significant New Use Rule (SNUR) fest

Am 11.01.2024 hat die EPA eine sog. Significant New Use Rule (SNUR) für Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe (PFAS) im Rahmen des Toxic Substances Control Act (TSCA) erlassen. Die Regelung bezieht sich auf 329 PFAS, die im TSCA-Verzeichnis der chemischen Stoffe als inaktiv eingestuft sind. Die Environmental Protection Agency (EPA) stellt fest, dass "eine inaktive Bezeichnung bedeutet, dass ein chemischer Stoff seit dem 21. Juni 2006 in den Vereinigten Staaten nicht mehr hergestellt (einschließlich Importe) oder verarbeitet wurde".

Betroffene Unternehmen müssen die EPA mindestens 90 Tage vor Beginn der Herstellung (einschließlich der Einfuhr) oder Verarbeitung des chemischen Stoffes für eine wesentliche neue Verwendung benachrichtigen. Sobald die EPA eine Meldung erhält, muss sie diese prüfen und eine positive Entscheidung über die Meldung treffen und die aufgrund dieser Entscheidung erforderlichen Maßnahmen ergreifen, bevor die Herstellung (einschließlich der Einfuhr) oder Verarbeitung für die signifikante neue Verwendung aufgenommen werden kann. Bei einer solchen Überprüfung wird beurteilt, ob die neue Verwendung ein unangemessenes Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnte, und es wird sichergestellt, dass die EPA die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit oder der Umwelt ergreift.
 

Wichtig: Ausnahmen bestehen u.a. für die Herstellung (inklusive Einfuhr) oder Verarbeitung von inaktiven PFAS-haltigen Erzeugnissen, zur Verwendung als nicht-isoliertes Zwischenprodukt, als Verunreinigung oder Nebenprodukt, welches nicht für kommerzielle Zwecke verwendet wird.
Die Regelung tritt am 11. März 2024 in Kraft


Außerdem ist seit dem 13.11.2023 die sog. PFAS Reporting Rule nach Abschnitt 8 des TSCA in Kraft (wir berichteten). Danach müssen Unternehmen, die diese Chemikalien herstellen (einschließlich der Einfuhr) oder hergestellt haben, der EPA, Informationen über die Verwendung von PFAS sowie:

  • Produktionsmengen 
  • Nebenprodukte 
  • Entsorgung 
  • Exposition
  • und bestehende Umwelt- oder Gesundheitsauswirkungen

für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2011 vorlegen.
 

Autorin

Volljuristin Inken Green 
Product & Material Compliance Expert 

Veröffentlicht am 30.01.2024
Kategorie: Fokus Automotive, Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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