Oman und Saudi Arabien legen eigene RoHS-Regelungen fest

Kein Vorankommen bei GCC-RoHS

Die RoHS-Gesetzgebung kommt im arabischen Raum nur mühsam voran. Die Staaten der Golf-Kooperation (GCC) haben den vorliegenden Entwurf CDT-180024 vom 28. März 2018 (in arabischer Sprache) noch nicht beschlossen. Deshalb machen sich der Oman und Saudi Arabien auf den Weg, um RoHS-ähnliche Vorschriften auf nationaler Ebene zu beschließen.

Das Sultanat Oman orientiert sich bei ihrer Gesetzgebung an der europäischen Richtlinie 2011/65/EU (geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/2102). Die Telekommunikations-Regulierungsbehörde (TRA) des Sultanats Oman hat darauf hingewiesen, dass für bestimmte Geräte, die ab 30. Juni 2020 auf den Markt gebracht werden, RoHS Einschränkungen gelten.

  • Die Bauartzulassung von Telekommunikationsgeräten im Oman wird durch den Beschluss Nr. 59/2015 geregelt.
  • Im Telekommunikationsgesetz (Gesetz Nr. 30/2002) sind die Geräte, die dem Typengenehmigungsverfahren unterliegen – und ab dem 30. Juni zusätzlich RoHS-konform sein müssten – definiert.

Saudi Arabien hat einen Verordnungsentwurf bei der WTO/TBT (G/TBT/N/SAU/116) vorgelegt, welcher bis zum 31. Dezember 2020 noch offen für Kommenare ist. Der 7. Januar 2021 ist angedacht als Datum der Annahme. Es werden die in der EU bekannten 10  Stoffrestriktionen notifiziert. Als Konformitätsnachweis ist die Vorlage einer Konformitätsbescheinigung (Typ 1a nach IEC / ISO 17067) inkl. zugehörigem Prüfbericht des Herstellers vorgesehen.

Veröffentlicht am 15.12.2020
Kategorie: Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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