Im Bundesgesetzblatt vom 30. Juli 2021 ist das Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen veröffentlicht worden.
So lang wie sein Titel ist das Dokument allerdings zum Glück nicht. Auf 30 Seiten umfasst es neben dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und dem Anlagenüberwachungsgesetz (ÜAnlG) auch zahlreiche Änderungen anderer Gesetze aus dem Bereich der Rechtsvorschriften, die für das Herstellen und Betreiben technischer Produkte und Anlagen anzuwenden sind.
Das Gesetz ist vorbehaltlich der Änderungen am ProdSG, die am 26. Mai 2022 in Kraft treten sollen, schon am 16. Juli 2021 in Kraft getreten.
- Artikel 1 fasst das Produktsicherheitsgesetz neu und passt es an die Marktüberwachungsverordnung (EU-MÜV) 2019/1020 und das bereits eingebrachte Marktüberwachungsgesetz (MÜG) an. Damit sollen die bisher konkurrierende Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes zu MÜV und MÜG vemieden werden und für mehr Klarheit sorgen.
- Artikel 3 schafft ein eigenständiges Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), das einen sicheren Betrieb solcher Anlagen unterstützen soll.
- Artikel 7 passt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an das neue ÜAnlG an.
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