Bereits seit 2015 besteht in Frankreich die gesetzliche Verpflichtung, Verpackungen und recyclebare Produkte mit dem Triman-Logo zu kennzeichnen. Das Triman-Logo bedeutet dementsprechend, dass ein Produkt recycelbar ist, getrennt gesammelt wird und einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegt.
Anfang 2020 wurde in Frankreich ein neues Gesetz zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet – Loi n° 2020-105 du 10 février 2020 relative à la lutte contre le gaspillage et à l'économie circulaire. Eine am 29. Juni 2021 verabschiedete Durchführungsverordnung – Décret n° 2021-835 du 29 juin 2021 relatif à l'information des consommateurs sur la règle de tri des déchets issus des produits soumis au principe de responsabilité élargie du producteur sieht Änderungen bezüglich der Kennzeichnung von Haushaltsverpackungen vor.
Ab dem 01.01.2022 gelten neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen in Frankreich. Das französische „Triman“-Logo sowie die neuen Sortieranweisungen müssen zwingend auf den jeweiligen Verpackungen aufgedruckt werden (bislang war dies auch nur auf der Website möglich).
Zudem war die Kennzeichnung mit dem Triman-Logo nur für Produkte wie Möbel, Textilien und Schuhe verpflichtend. Für elektrische Geräte gemäß WEEE entfiel die Kennzeichnungspflicht mit dem Triman-Logo, da hier ersatzweise die „durchgestrichene Mülltonne“ verpflichtend war. Dies sollte sich ursprünglich ab dem 01.01.2022 ändern. Die Durchführungsverordnung sah ab diesem Zeitpunkt eine doppelte Kennzeichnung vor: auf Elektrogeräten bzw. deren Verpackungen sowie Batterien sollte dann das Triman-Logo und die bei Elektrogeräten bereits bekannte „durchgestrichene Mülltonne“ abgebildet sein. Unter anderem aus diesem Grund sah sich das französische Dekret, das konkretisierende Vorgaben für die Anwendung der Kennzeichnungspflicht enthält, im Rahmen eines bei der Europäischen Kommission anhängigen Notifizierungsverfahrens (2020/410/F) scharfer Kritik ausgesetzt. Die zusätzliche Kennzeichnung stelle eine massive Behinderung des freien Warenverkehrs dar. Dies wird inzwischen in der französischen Regelung berücksichtigt, indem bei Elektro- und Elektronikgeräten das Triman-Logo durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne ersetzt werden darf.
Nichtsdestotrotz stellt die Kennzeichnung mit dem Triman-Logo einen Alleingang von Frankreich dar. Dies ist insoweit möglich, weil es sich bei der WEEE um einen primär abfallrechtlichen Rechtsakt auf der Umweltkompetenz nach Art. 191ff. AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) handelt und nicht (wie z.B. die RoHS- oder EMV-Richtlinie) um einen EU-Harmonisierungsrechtsakt. Diese beruhen auf Art. 114 AEUV und müssen zur Angleichung des Binnenmarktes grundsätzlich einheitlich in den Mitgliedstaaten 1:1 inhaltlich umgesetzt werden. Dementsprechend ist diese Unterscheidung hier relevant, weil beispielsweise abweichende (strengere) nationale Maßnahmen zum Schutz der Umwelt über Art. 191 Abs. 2 AEUV grundsätzlich möglich und gegebenenfalls leichter zu rechtfertigen sind.
Bei Fragen rund um die notwendigen Kennzeichnungen im Zielmarkt Frankreich nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.