EU: Batterie-VO 2023/1542 – Umsetzung wichtiger Erzeugerpflichten bereits zum 18.08.2024

Konformitätsbewertung, harmonisierte Normen und CE-Kennzeichnung

Die Verordnung (EU) 2023/1542 (sog. Batterie-VO) ist bereits am 17.08.2023 in Kraft getreten (wir berichteten). Auch wenn einige Anforderungen (insbesondere bzgl. Nachhaltigkeitsthemen) noch konkretisiert werden müssen und demzufolge eine längere Umsetzungsfrist benötigen, so müssen einige Pflichten der Wirtschaftsakteure nach Art. 38 ff. bereits ab dem 18.08.2024 umgesetzt werden.
 

Neben der Modellkennung und Chargen-, Serien- oder Produktnummer zur Identifikation der Batterie (Art. 38 Abs. 6), der Angabe der Erzeugerkontaktdaten (Name, Postanschrift und ggf. Internet- und E-Mail-Adresse) (Art. 38 Abs. 7) und dem Beifügen der Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen (Art. 38 Abs. 1 a)) ist hier besonders die Konformitätsbewertung zu erwähnen.

Dies umfasst die Erstellung der technischen Dokumentation nach Anhang VIII der Batterie-VO und die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 17 Batterie-VO.

Bei serienmäßig hergestellten Batterien hat der Erzeuger grundsätzlich die Wahl, ob er:

  • „Modul A - Interne Fertigungskontrolle“ nach Anhang VIII Teil A oder
  • „Modul D1 – Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess“ nach Anhang VIII Teil B

anwendet.

In beiden Verfahren muss der Erzeuger die Einhaltung der relevanten Anforderungen auf alleinige Verantwortung gewährleisten und erklären. Allerdings muss der Hersteller bei Modul D1 sein Qualitätssicherungssystem durch eine notifizierte Stelle bewerten lassen und unterliegt insoweit auch der Überwachung durch die entsprechende notifizierte Stelle.

Die Anforderungen beziehen sich bei diesen Verfahren auf folgende Aspekte (soweit auf die konkrete Batterie anwendbar):

  • Art. 6 Beschränkung für Stoffe
  • Art. 10 Anforderungen für Leistung und Haltbarkeit von wiederaufladbaren Industriebatterien
  • Art. 12 Sicherheit von stationären Batterie-Energiespeichersystemen
  • Art. 13 Kennzeichnung von Batterien
  • Art. 14 Informationen über den Alterungszustand und die voraussichtliche Lebensdauer von Batterien (nur für Batteriemanagementsystem von stationären Batterie-Energiespeichersystemen, LV-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien)

Gelten für die konkrete Batterieart (u.a. wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh) zudem die Anforderungen nach Art. 7 (Co2-Fußabdruck) und Art. 8 (Rezyklatanteil), welche erst zu einem späteren Zeitpunkt einzuhalten sind, so dürfen hier nur die beiden Konformitätsbewertungsverfahren entweder nach Modul D1 oder nach Modul G angewendet werden, die beide die Beteiligung einer notifizierten Stelle vorsehen. Diese Einbeziehung wird u.a. damit erklärt, dass die Einhaltung der beiden genannten Anforderungen am schwersten nachzuweisen ist. 

Nach erfolgreichem Abschluss des (gewählten) Konformitätsbewertungsverfahrens ist sodann die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (Art. 18) und die Anbringung einer CE-Kennzeichnung (Art. 19, 20) erforderlich. Bei der zeitlichen Planung der Produktion, der Auslieferung bzw. zollrechtlichen Abwicklung sollte hierbei darauf geachtet werden, dass die Batterien mit CE-Kennzeichnung aber erst ab 18.08.2024 in Verkehr gebracht werden dürfen.

In Bezug auf die harmonisierten Normen hat die Europäische Kommission bereits frühzeitig am 07.12.2021 den Normungsauftrag M/579 veröffentlicht. Bisher wurden noch keine harmonisierten Normen im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Der Fortschritt der Normungsarbeit kann im Rahmen des Arbeitsprogramms der CENELEC verfolgt werden.


Bei Fragen können Sie uns wie immer gerne ansprechen.

Autorin

Volljuristin Inken Green 
Product & Material Compliance Expert 

Veröffentlicht am 30.01.2024
Kategorie: Fokus Automotive, Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

Neues aus der Welt der Normen und Product Compliance

Auch wenn die Welt der Normen und Marktzulassungsanforderungen nicht allzu schnelllebig ist – es gibt auch hier regelmäßig Neuigkeiten und Neuerungen. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden!

Weitere Neuigkeiten zu Normen und Product Compliance
GLOBALNORM News
Unsere Weihnachtsaktion "Spenden statt Versenden" 2024

Nächstenliebe statt Weihnachtskarten

mehr

Ausgezeichnet! Als Unternehmerin und Unternehmer der Zukunft 2024

Nachricht vom diind

mehr

Produktkanzlei und GLOBALNORM

Für die Kunden 360°-Service bieten

mehr

STANDARDS News
Neue Fundstellen harmonisierter Normen wurden veröffentlicht

mehr

Der neue Leitfaden DIN/TS 35205:2024-09 wurde veröffentlicht

Leitfaden zur Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, Textilien, Möbeln und weiteren haushaltsüblichen Gegenständen

mehr

Managementnormung Herbst 2024

Welche Änderungen stehen an?

mehr

COMPLIANCE News
Cybersecurity Standards EN 18031-Serie und ETSI-Cybersecurity Standards

Eine verkorkste Beziehung

mehr

Neue ETSI EMC-Standards der EN 301 489-Serie und weitere Listings im OJEU zu RED

Leichte Bewegung in der ETSI-Normung

mehr

EU: POP Aufnahme von Methoxychlor

Im Anhang I als „Verbotene Stoffe“

mehr

Login
x

Gemäß der Cookie-Richtlinie der EU (RL 2009/136/EG) möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Website Cookies verwendet. Wenn Sie unsere Webseite benutzen, akzeptieren Sie das und stimmen unseren Datenschutzbestimmungen zu. Welche Cookies konkret gesetzt werden und wie Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum. Datenschutz.

OK