Wie schon mehrfach berichtet muss gemäß Artikel 10 Absatz 5 der Normungsverordnung 1025/2012 die Kommission gemeinsam mit den europäischen Normungsorganisationen prüfen, ob die Übereinstimmung der von den europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI erarbeiteten Schriftstücke mit ihrem ursprünglichen Auftrag gegeben ist.
Wenn gemäß Artikel 10 Absatz 6 eine harmonisierte Norm den Anforderungen genügt, die sie abdecken soll und die in den entsprechenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, veröffentlicht die Kommission unverzüglich eine Fundstelle einer solchen harmonisierten Norm. Für diese fachliche Prüfung wird die Kommission von den sog. HAS (Hamonized Standards)-Consultants unterstützt. Gemanagt werden die HAS-Consultants vom sog. HAS-Contractor. Die Beauftragung des HAS-Contractors soll aktuell neu von der EU-Kommission ausgeschrieben werden. Nach inoffiziellen Informationen besteht die Vermutung, dass die Frist, um den neuen Vertrag noch innerhalb der Laufzeit der aktuellen Ausschreibung zu beenden, offensichtlich nicht eingehalten werden kann. Daher wird davon ausgegangen, dass es zunächst zu einer erneuten Ausschreibung kommen wird, was wiederum zu einer weiteren Verzögerung in der Beauftragung der HAS-Consultants führt. Nach nicht offiziell bestätigten Informationen haben die HAS-Consultants jedenfalls ihre Arbeit eingestellt.
Ob in der Zwischenzeit weitere Normen im Amtsblatt der EU gelistet werden können, bleibt abzuwarten. Einige Normen befinden sich bereits direkt in der Bearbeitung bei der Europäischen Kommission. Es bleibt spannend, wie sich die Listung bereits verabschiedeter Normen weiter entwickeln wird.
Hersteller sollten sich auf diese Situation einstellen und im Rahmen der Konformitätsbewertung in ihren technischen Unterlagen dokumentieren, mit welchen technischen Regeln die grundlegenden Anforderungen der jeweiligen Harmonisierungsrechtsvorschrift eingehalten werden. Für solche technischen Regeln besteht allerdings keine Konformitätsvermutung, so dass der Hersteller die Beweislast gegenüber den Marktüberwachungsbehörden trägt.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, sollten Sie Gesprächsbedarf oder Fragen rund um dieses heikle Thema haben. Wir werden dieses Thema außerdem bei unserem Expertendialog für Product Compliance Officer am 30.11.2022 vertiefen.