Die Order No. 32 – Administrative Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrischen und Elektronikgeräten („China RoHS“) ist das chinesische Äquivalent zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.
Die „China RoHS“ führt in Artikel 3 folgende Stoffe für die Beschränkung auf:
- Blei
- Quecksilber
- Cadmium
- Sechswertiges Chrom
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Weitere vom Staat festgelegte Gefahrstoffe
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Mit der Ankündigung Nr. 14 fügt der Nationale Ausschuss für Normungsverwaltung der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung folgende Stoffe durch eine Änderung (Nr. 113) des Standards GB/T 26572-2011 der „China RoHS“ hinzu:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
In dem Standard GB/T 26572 stehen die Grenzwerte für verbotene Stoffe in Elektrischen und Elektronikgeräten. Der Text der „China RoHS“ wurde bisher nicht geändert. Die Regelung gilt jedoch verbindlich ab dem 01.01.2026.
Für weitere Unterstützung und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
China RoHS, offiziell als Verwaltungsmaßnahme zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch elektronische Informationsprodukte (ACPEIP) bezeichnet, trat am 1. März 2007 in Kraft.