Eine wesentliche Herausforderung in der Unternehmenspraxis ist die Einhaltung der relevanten Konformitätsanforderungen. International nicht harmonisierte Vorschriften verkomplizieren diese Aufgabe zusätzlich. Als in Europa ansässiger Hersteller wird häufig davon ausgegangen mit der Einhaltung der europäischen Rechtsakte einen Großteil der internationalen Konformitätsanforderungen abzudecken. Ein Trugschluss, wie sich immer deutlicher zeigt.
Nicht nur durch die unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten, auch die Stoffanforderungen unterscheiden sich auch bei international vergleichbaren Rechtsakten. Beispielhaft wird im Folgenden die europäische RoHS-Richtlinie 2011/65/EU mit dem chinesischen Beschluss-Nr. 32 - Administrative Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verglichen.
Geltungsbereich
EU | VR China |
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Beschränkte Stoffe
EU | VR China |
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Ausnahmen
EU | VR China |
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Kennzeichnung
EU | VR China |
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Deklaration
EU | VR China |
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Fazit
Es existieren viele Parallelen zwischen der EU RoHS und China RoHS. Produkte, die aus dem europäischen in den chinesischen Markt überführt werden sollen, sind mit entsprechenden Kennzeichnungen und Deklarationen zu versehen oder für Produkte des Managementkatalogs Konformitätsbewertungen nach chinesischen Standards durchzuführen. Für Produkte, die aus dem chinesischen in den europäischen Markt importiert werden sollen, müssen neben den Kennzeichnungen und Deklarationen die unterschiedlichen Stoffbeschränkungen und Geltungsbereiche der Produkte und Ausnahmen, wie auch die Anforderungen an die technische Dokumentation beachtet werden.
Für Fragen zu EU RoHS und China RoHS stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant