Nun ist es amtlich – am 11.Oktober 2023 wurde die bereits am 28. September 2023 von der Environmental Protection Agency (EPA) verkündete Vorschrift im Federal Register (FR) veröffentlicht. Die Vorschrift tritt am 13. November 2023 in Kraft.
Mit der Vorschrift legt die EPA Melde- und Aufzeichnungspflichten für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) Abschnitt 8 (a)(7) fest. Danach wird von Unternehmen, die diese chemischen Stoffe herstellen (einschließlich Import) oder hergestellt haben, verlangt, dass sie der EPA Informationen über die Verwendung von PFAS, Produktionsmengen, Nebenprodukte, Entsorgung, Exposition und vorhandene Informationen über Umwelt- oder Gesundheitsauswirkungen für den zurückliegenden Zeitraum ab 1. Januar 2011 übermitteln. Die Frist zur Übermittlung der Daten beläuft sich auf 12 bzw. 18 Monate (24 für Kleinunternehmen), d.h. die Daten müssen in dem Zeitraum November 2024 bis Mai 2025 (bzw. November 2025 für Kleinunternehmen) bei der EPA gemeldet werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Quellen und Mengen der in den Vereinigten Staaten hergestellten PFAS besser charakterisieren zu können.
Daneben hat auch ein Großteil der US-Bundesstaaten PFAS-Vorschriften erlassen, die entsprechende Meldepflichten oder auch Beschränkungen vorschreiben. Insbesondere Maine und Minnesota sind hier die Vorreiter und haben entsprechende Marktzugangsbeschränkungen für Produkte, die absichtlich zugesetzte PFAS enthalten, erlassen.
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Autorin
Volljuristin Inken Green
Product & Material Compliance Expert