Im Juli 2023 hat die US-amerikanische Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) eine neue Vorschrift gemäß Abschnitt 8(a) des Toxic Substances Act (TSCA) in Bezug auf Melde- und Aufzeichnungspflichten für Asbest erlassen.
Danach haben Unternehmen neun Monate Zeit, um über die Herstellung, Einfuhr oder Verarbeitung von Asbest und asbesthaltigen Erzeugnissen innerhalb der letzten vier Jahre zu berichten, auch wenn diese als Verunreinigung oder unbeabsichtigt mit einem anderen Stoff vorhanden sind.
Im Allgemeinen sind kleine Unternehmen von den Melde- und Aufzeichnungspflichten ausgenommen. Gemäß TSCA-Abschnitt 8(a) kann die EPA jedoch unter bestimmten Umständen auch von kleinen Unternehmen Berichte verlangen, z.B. wenn der Stoff Gegenstand einer vorgeschlagenen oder endgültigen Regelung gemäß TSCA-Abschnitt 6 ist. Dies ist bei Asbest der Fall (vgl. 40 CFR Part 763 Subpart I).
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