Am 6. Januar 2021 hatte die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) ein Verbot für die Verwendung und den Vertrieb von fünf persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen – sogenannte PBT-Stoffe – unter Section 6 des Toxic Substances Control Acts (TSCA) erlassen. Das Verbot sollte im März in Kraft treten, wie wir bereits im Juni berichteten.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Unternehmerseite hatte die EPA jedoch eine vorübergehende 180-tägige "No Action Assurance“ bewilligt und damit Kontrollen und den Vollzug im Zusammenhang mit dem Verbot einer der Stoffe in Erzeugnissen, nämlich PIP (3:1), ausgesetzt. Diese Aussetzung läuft formell zum 4. September 2021 ab.
Der starke Protest der Unternehmen kam zustande, weil mit Inkrafttreten des Verbots plötzlich nicht mehr nur die Hersteller und Importeure von Chemikalien betroffen waren, sondern auch die Hersteller und Importeure von Erzeugnissen. Da PIP (3:1) aufgrund seiner flammhemmenden Eigenschaften oft als Weichmacher unter anderem in Kabeln oder Dichtungen zu finden ist, gehören nun unzählige Elektronik-Produkte zu PIP-(3:1)-enthaltenden Erzeugnissen. Das bedeutet, dass deren Produzenten nun die Vorgaben des TSCA einhalten müssen. Die Elektronik-Hersteller sind nun in der Pflicht, von ihren Zulieferern Informationen einzuholen, die Produktion ggf. umzustellen oder die Lager schnellstmöglich zu leeren, bevor die "No Action Assurance" abläuft.
Am 20. August 2021 hat die EPA dem zuständigen Office of Information and Regulatory Affairs im Weißen Haus eine sogenannte „Interim Final Rule“ zur beschleunigten Prüfung vorgelegt, die die Fristen in der endgültigen PIP (3:1)-Regelung ändern soll. Dies nährt die Erwartung auf eine weitere "Gnadenfrist". Nichtsdestotrotz sollten insbesondere Hersteller der Elektrotechnik mit dem Zielmarkt USA entsprechende Vorkehrungen für das Vermeiden von PIP 3:1 in ihren Erzeugnissen treffen.
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