USA: EPA verabschiedet neue Stoffverbote unter TSCA-Abschnitt 6 (a)

Verbot von Trichlorethylen (TCE), Perchlorethylen (PCE) und Carbon Tetrachloride (CTC)

Die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) hat am 17. und 18. Dezember 2024 neue Stoffverbote unter Abschnitt 6 (a) des Toxic Substances Control Act (TSCA) für Trichlorethylen (TCE) und Perchlorethylen (PCE) erlassen. Die Vorschriften traten am 16. bzw. 17. Januar 2025 in Kraft (mit entsprechenden Übergangsfristen). 

Alle Verbraucheranwendungen und viele kommerzielle Anwendungen von PCE wurden durch die endgültigen EPA-Vorschriften verboten, ebenso wie alle Verwendungen von TCE. Im Rahmen der TSCA schreiben die Vorschriften auch Arbeitnehmerschutzmaßnahmen (sog. workplace chemical protection program (WCPP)) für alle anderen Anwendungen vor.

Die endgültigen Regelungen sehen Verbote in einem gestaffelten Zeitrahmen vor, beginnend am oberen Ende der Lieferkette: So ist die Herstellung (einschließlich des Imports) von TCE als Stoff bereits ab dem 17. März 2025 verboten. Ab dem 16. Juni 2025 tritt das Verbot der Verarbeitung und des Vertriebs im Handel, einschließlich aller TCE-haltigen Produkte, mit Ausnahme bestimmter Verwendungszwecke (siehe § 751.305(b)(2)) in Kraft.    

Das PCE-Verbot startet hingegen erst ab Mitte 2026. Da der Stoff jedoch bislang nicht im Rahmen der REACH-Verordnung reguliert wird, sollten sich die Hersteller frühzeitig darum kümmern von Ihren Lieferanten entsprechende Materialinformationen einzuholen. Produkte, die TCE und PCE bis zu einem Gewichtsanteil von 0,1 % enthalten, sind von den Regelungen ausgenommen.
 

Folgend ein Überblick zu den drei Stoffen:

  • Perchlorethylen (PCE) ist ein Lösungsmittel, das weit verbreitet ist und für Verbraucheranwendungen wie Bremsenreiniger und Klebstoffe, in gewerblichen Anwendungen wie der chemischen Reinigung und in vielen industriellen Umgebungen eingesetzt wird. Zum Beispiel wird PCE als chemisches Zwischenprodukt bei der Herstellung von Kältemitteln und als Verarbeitungshilfsmittel in Erdölraffinerien verwendet.
    Perchlorethylen (PCE) ist in der REACH-Verordnung nicht gelistet. 2014 wurde der Stoff im CoRAP bewertet und mit "No need for regulatory follow-up action" bewertet.  Durch den Verdacht krebserregend und wassergefährdend zu sein, wird er im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und Transport reguliert.
  • Trichlorethylen (TCE) wird in einer Vielzahl von industriellen, gewerblichen und Verbraucheranwendungen eingesetzt, darunter in der industriellen Reinigung und Entfettung, in Schmiermitteln, Kleb- und Dichtstoffen, Farben und Beschichtungen, Autopflegeprodukten, Reinigungs- und Möbelpflegeprodukten und anderen verschiedenen Produkten.
    Im Rahmen der REACH-Verordnung steht der Stoff seit 2010 auf der Kandidatenliste und es besteht eine Zulassungspflicht seit 21.04.2016 (Anhang XIV, Eintrag 15). Außerdem wird TCE in diversen weiteren Regularien erwähnt, da er als krebserregend und mutmaßlich erbgutverändernd eingestuft wird.
  • Carbon Tetrachlorid (CTC) ist ein Lösungsmittel, das in gewerblichen Einrichtungen als Rohstoff für die Herstellung anderer Chemikalien wie Kühlmittel, chlorierte Verbindungen und landwirtschaftliche Produkte verwendet wird. Es gibt keine Verwendungszwecke dieser Chemikalie für Verbraucher.


Zudem hat die EPA am 18.12.2024 eine Regelung zum Verbot einiger bereits eingestellter Verwendungen von Carbon Tertrachlorid (CTC) und zur Einführung solider Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, einschließlich eines Programms zum Schutz vor Chemikalien am Arbeitsplatz und vorgeschriebener Kontrollen, für Verwendungen, die nicht verboten sind, verabschiedet, um das unzumutbare Risiko für die menschliche Gesundheit zu minimieren. Die Regelung ist am 17. Januar 2025 in Kraft getreten. Carbon Tetrachlorid (CTC) ist unter der REACH-Verordnung nicht gelistet, wird jedoch als vermutlich krebserregend eingestuft und in einigen Regularien im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Transport reguliert. 

Für weitere Unterstützung und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Autorin

Volljuristin Inken Green
Product & Material Compliance Expert

 




BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, auch bekannt als REACH-Verordnung, trat am 1. Juni 2007 in Kraft und regelt Chemikalien in der EU. Der Begriff REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, also „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien“. Als EU-Verordnung ist REACH in allen Mitgliedstaaten verbindlich und unmittelbar anwendbar.

TSCA: Der Toxic Substances Control Act von 1976 ist ein zentrales Gesetz zur Regulierung von Chemikalien in den USA. Die Umsetzung dieses Gesetzes obliegt der Environmental Protection Agency (EPA), der US-amerikanischen Umweltbehörde.
Im Jahr 2016 gab es eine Gesetzesüberarbeitung durch den sog. Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act, mit dem die Verpflichtung der EPA zur Risikobewertung von „high-risk substances“ eingeführt wurde. Seitdem sind einige Stoffbeschränkungen und -verbote hinzugefügt worden. 

CoRAP (englisch Community Rolling Action Plan, auf Deutsch fortlaufender Aktionsplan der Gemeinschaft) ist ein Verfahren zur Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung REACH.

Veröffentlicht am 10.01.2025
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Electrical and Wireless, Insider-Compliance, Compliance

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