Wie bereits vielfach berichtet, gibt es aktuell einen Stau bei der Veröffentlichung der Fundstellen harmonisierter Normen im Amtsblatt der Europäischen Union. Grund hierfür sind häufig formale Mängel oder auch inhaltliche Mängel, die von den sog. HAS-Consultants im Rahmen ihres Auftrags der Normenprüfung gemäß Artikel 10 Abs. 5 der Normungsverordnung (EU) 1025/2012 festgestellt werden. GLOBALNORM STANDARDS hat eine Liste einiger Harmonisierungsrechtsvorschriften erstellt, zu welchen Harmonisierungsrechtsvorschriften letztmals harmonisierte Normen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Bei einigen sind es inzwischen schon eine Zeit lang her (wie z.B. bei der Medizinprodukterichtlinie). Die Hersteller kommen somit immer häufiger in die Situation, dass für die jeweiligen Produkte die jeweils geltenden harmonisierten Normen im Amtsblatt nicht veröffentlicht sind. Dadurch ändert sich die rechtliche Situation, da nun keine Konformitätsvermutung besteht und sich somit die Beweislast umdreht. Der Hersteller kann natürlich trotzdem zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der jeweils angewandten Harmonisierungsrechtsvorschrift technische Spezifikationen und Normen anwenden. Er muss dies eben nur in den technischen Unterlagen darlegen, dass diese technischen Regeln gleichwertig sind.
Als positives Beispiel für die effektive und effiziente Zusammenarbeit zwischen den europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI sowie den HAS-Consultants sei hier ein zukünftiges Normungsprojekt EN 60947-5-2/A11 genannt, welches unter der Funkanlagenrichtlinie als harmonisierte Norm veröffentlicht werden soll. Hier haben frühzeitig der zuständige Normenausschuss bei CENELEC sowie der HAS Consultant RED Informationen ausgetauscht, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit diese Norm das Compliance Assessment erfolgreich besteht, so dass diese zeitnah unter der RED 2014/53/EU gemäß Artikel 10 Abs. 6 der Normungsverordnung (EU) 1025/2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann.
Über das Normenmanagementsystem GLOBALnorm werden die Unternehmen über die Veröffentlichung harmonisierter Normen im EU-Amtsblatt automatisch informiert. Dazu werden regelmäßig die EU-Amtsblätter analysiert, um daraus den Status der Normen hinsichtlich der Konformitätsvermutung zu generieren. Wir werden auch weiterhin über die Entwicklung zu diesem Thema in diesem Newsletter berichten.