UK: Kehrtwende bei UKCA-Kennzeichnung

CE-Kennzeichen soll auf unbestimmte Zeit akzeptiert werden

Am 1. August 2023 wurde die Industrie wieder einmal vom Vereinigten Königreich mit einer Meldung überrascht. Danach beabsichtigt die britische Regierung, die CE-Kennzeichnung auf unbestimmte Zeit zu akzeptieren.

"Mit der Ausweitung der CE-Kennzeichnung auf das gesamte Vereinigte Königreich können Firmen ihre Zeit und ihr Geld auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum konzentrieren", sagte Wirtschafts-Staatssekretär Kevin Hollinrake der Zeitung Guardian.

Eigentlich sollte mit Wirkung ab dem 01.01.2025 die UKCA-Kennzeichnung (steht für: UK Conformity Assessed) für im Vereinigten Königreich in Verkehr zu bringende Produkte als einzige Konformitätskennzeichnung verbindlich werden. Nun hat es diese Kehrtwende gegeben und es soll auch weiterhin die CE-Kennzeichnung akzeptiert werden.

Das UKCA-Zeichen ist zwar nach wie vor gültig und kann weiterhin auf Produkten angebracht werden, aber durch diese unbestimmte Verlängerung wird seine Anwendung zu einem fakultativen Zusatz, der keine besonderen Vorteile bringt. Die Einhaltung – und Anbringung – des CE-Kennzeichens allein ermöglicht den Verkauf von Waren in Großbritannien über 2024 hinaus genauso wie in der EU. Dies ändert aber nichts daran, dass es für die Marktüberwachungsbehörden einen Ansprechpartner mit Sitz im Vereinigten Königreich geben muss (entweder der Hersteller oder sein Bevollmächtigter oder der Einführer).

Es ist anzumerken, dass diese unbefristete Verlängerung derzeit nur für die achtzehn Verordnungen gilt, die vom Department for Business and Trade (DBT) verwaltet werden (siehe Link unten). Auffällig ist, dass in der Auflistung das Thema „Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment (RoHS)“ fehlt. Das würde konsequenterweise bedeuten, dass für elektronische und elektrische Produkte doch die UKCA-Kennzeichnung zum 01.01.2025 durch RoHS erforderlich wäre – wenn es sich nicht um einen Fehler handeln sollte.

Es ist jedoch zu erwarten (angesichts der Änderungen, die sich aus früheren Erleichterungen ergeben haben), dass sie in den kommenden Monaten auch auf andere Vorschriften angewendet werden kann. Allerdings muss diese Ankündigung noch auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.


Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich gern an unser Expertenteam!

Veröffentlicht am 07.08.2023
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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