Das türkische Wirtschaftsministerium hat ein neues Kommuniqué 2020/9 über Einfuhrkontrollen für Produkte mit CE-Kennzeichnung veröffentlicht. Das Kommuniqué sieht Verfahren und Grundsätze für eine risikobasierte Einfuhrkontrolle im Außenhandel (TAREKS) vor. Die in Anhang 2 gelisteten Produkte müssen in jedem Fall allen einschlägigen in Anhang 1 genannten Rechtsvorschriften (u.a. Vorschriften, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen) entsprechen. Das Kommuniqué trat am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt das Kommuniqué 2019/9. Der Gesetzestext ist in türkischer Sprache verfügbar unter www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2019/12/20191227M1-8.htm .