Nach der Gründung der eurasischen Zollunion wurden bis heute 48 Technische Vorschriften (TRs) erlassen, die für bestimmte Sektoren die produktbezogenen (technischen) Anforderungen festlegen. Für die Funkgeräte, wie wir es aus der EU kennen, gibt es keine Technische Vorschrift.
Was müssen Sie also für Produkte, die mittels Funkwellen (z.B. per WLAN oder Bluetooth) Daten übertragen, beachten, um sie erfolgreich nach Russland zu exportieren?
- A) Genauso wie in der EU müssen die Produkte die EMV-Anforderungen erfüllen, dabei gilt die TR ZU 020/2011.
- B) Als nächstes kommt die TR ZU 004/2011 „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“. Wenn die Betriebsspannung außerhalb der Spannungsgrenzen liegt, findet diese TR keine Anwendung.
- C) Seit dem 01.03.2020 gilt die TR EAWU 037/2016 „Zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten“.
- D) Die FAC-Erklärung (Telekom-Erklärung/Zertifikat) wird benötigt, wenn das Produkt eine Verbindung zu einem festen oder drahtlosen Netzwerk herstellt. Dabei bescheinigt das Ministerium für Kommunikation die Übereinstimmung des Gerätes mit den angegebenen Parametern.
- E) Eine Lizenz des Ministeriums für Industrie und Handel ist für ca. 40 Produktkategorien relevant, die unter Ausfuhr-/Einfuhrbeschränkungen fallen.
- F) Die FSS-Benachrichtigung oder das FSS-Freistellungsschreiben des russischen Geheimdienstes ist für die Zollabfertigung erforderlich. Dieses Dokument ist für die Geräte erforderlich, die Verschlüsselungsmittel (kryptografische Mittel) enthalten.
Wenn Sie unsicher sind, was diese Technischen Vorschriften für Ihre Produkte auf dem russischen Markt bedeuten, fragen Sie unsere Experten!