Am 01.01.2021 ist ein neues Verfahren zur Registrierung der Konformitätserklärung in Kraft getreten. Die Konformitätserklärungen werden von nun an eigenständig vom Antragsteller in einem Online-Dienst registriert.
Das bedeutet, dass das System und nicht ein Mitarbeiter der Behörde die Richtigkeit der eingereichten Informationen und Dokumente überprüft und feststellt, ob diese den festgelegten Anforderungen entsprechen. Das System wird die Konformitätserklärung automatisch im einheitlichen Register registrieren.
Als Antragsteller können folgende Personen, die in EAWU ansässig sind, auftreten:
- Hersteller,
- die vom Hersteller bevollmächtigte Person,
- Importeur
- oder Händler.
All diese Personen sind für die Sicherheit der deklarierten Produkte verantwortlich.
Von diesem neuen Verfahren sind folgende Produkte ausgeschlossen:
- Produkte, die für den föderalen Staatsbedarf im Rahmen des staatlichen Verteidigungsauftrags geliefert werden.
- Produkte, die zum Schutz von Informationen verwendet werden, die Staatsgeheimnisse darstellen oder sich auf Informationen beziehen, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation mit beschränktem Zugang geschützt sind.
- Produkte, deren Informationen Staatsgeheimnisse darstellen.
In einzelnen Ausnahmefällen wird weiterhin eine Akkreditierungsstelle die Registrierung der Konformitätserklärung durchführen. Diese Ausnahmefälle gelten nur dann, wenn die Gesetzgebung die Registrierung durch eine Akkreditierungsstelle vorschreibt.
Beispiele für diese Ausnahmen sind folgende Technische Regelungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (Eurasischen Zollunion):
- TR ZU 006/2011 - Sicherheit von pyrotechnischen Erzeugnissen
- TR ZU 001/2011 - Sicherheit von Eisenbahnrollmaterial
- TR ZU 002/2011 - Sicherheit des Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr
Dabei ist zu beachten, dass die Dokumente mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur des Antragstellers signiert sein müssen. Diese Signatur kann der Antragsteller in einer akkreditierten Zertifizierungsstelle einrichten und erwerben. Das Fehlen dieser erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur führt zur Ablehnung der Registrierung der Konformitätserklärung.
Haben Sie Fragen zur neuen Registrierung für die Konformitätserklärung in Russland? Unsere Experten helfen gern weiter – kontaktieren Sie uns einfach!