Nachdem die Ausnahmeregelungen 6a-c und 7a-c (sog. Pack 22) nach Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU formell bereits am 21. Juli 2021 abgelaufen sind, warten die betroffenen Unternehmen mit (An)Spannung auf die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Verlängerung der Ausnahmen. Nun ist wieder ein wenig Bewegung in das Verfahren gekommen.
Bereits im Dezember 2020 wurde das Öko-Institut damit beauftragt, die Ausnahmen zu bewerten. Der Bericht der Consultants zum Pack 22 wurde nun am 13. Januar 2022 veröffentlicht.
Für viele Unternehmen ist vor allem die Ausnahme 6c – Kupferlegierung mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei – interessant. Hierzu hat das Öko-Institut empfohlen, diese bis 21. Juli 2026 für alle Kategorien einheitlich zu verlängern. Ob die Kommission dieser Empfehlung folgen wird, kann nicht vorausgesagt werden. Sie wird nun die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament konsultieren und den Entwurf einer delegierten Richtlinie veröffentlichen. Bis zur Veröffentlichung der finalen Entscheidung über die Ausnahmeregelung werden mindestens noch 9 Monate vergehen. Die Ausnahmeregelung bleibt mindestens bis dahin bestehen.
Die Empfehlungen zu den anderen Ausnahmen können Sie im unten verlinkten Bericht des Öko-Instituts nachlesen.
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