Nachdem die Europäische Kommission die Vergabe- und Durchführungspraxis im Rahmen des europäischen Normungssystems im Nachgang zum sog. James Elliot-Urteil des EuGH erheblich umgestaltet hat, kam es unter Experten aus Wirtschaft, Technik und Recht zu anhaltenden Diskussionen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat in diesem Zusammenhang ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches nun am 31.08.2020 veröffentlicht wurde. Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen Fragen nach möglichen Haftungsrisiken bei Normungsprozessen, der Abstimmung zwischen den europäischen Normungsorganisationen und der EU-Kommission vor der Veröffentlichung einer harmonisierten Norm sowie die Rolle der Normungsorganisationen und der Mitgliedstaaten im EU-Normungsausschuss.
So wird beispielsweise klargestellt, dass die Kommission die Prüfung einer harmonisierten Norm nicht zum Anlass dafür nehmen darf, den Normungsprozess praktisch zu duplizieren oder gar eigene technische Regeln an die Stelle der von den Normungsorganisationen konsentierten Inhalte zu setzen. Ihre Prüfung ist vielmehr auf einen Abgleich der Inhalte der Norm mit den zugrundeliegenden Anforderungen des Normungsauftrags bzw. des Harmonisierungsrechtsakts beschränkt, der sich primär auf formale Aspekte sowie die Vollständigkeit und Folgerichtigkeit der Norm zu beziehen hat.
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