New York verabschiedet das weltweit erste Gesetz zum Recht auf Reparatur von Elektronik
Am 3. Juni 2022 hat die Legislative des Staates New York ein Gesetz über das Recht auf Reparatur von elektronischen Geräten verabschiedet („Digital Fair Repair Act“): Potenziell ab Mitte 2023 müssen Hersteller, die in New York "digitale elektronische Produkte" verkaufen, den Verbrauchern und unabhängigen Reparaturwerkstätten Teile, Werkzeuge, Informationen und Software zur Verfügung stellen. Die endgültige Unterzeichnung durch den Gouverneur steht noch aus, aber die Befürworter rechnen nicht mit einer Anfechtung.
Dieser Gesetzentwurf gilt für die meisten Produkte, die Elektronik enthalten, bis auf einige Ausnahmen wie Haushaltsgeräte, medizinische Geräte, Kommunikationsgeräte für die öffentliche Sicherheit und landwirtschaftliche Geräte (sowie bestimmte Fahrzeuge, weil diese anderweitig behandelt werden).
Das New Yorker Gesetz enthält Bestimmungen zum Zurücksetzen der Softwaresperren, die einige Hersteller verwenden, um Teile an die Hauptplatine oder die Seriennummer des Geräts zu binden. Die Hersteller werden einen Weg finden müssen, der Öffentlichkeit Werkzeuge zum Zurücksetzen der Teilepaarung zur Verfügung zu stellen.
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Kreislaufwirtschaft in der EU
Mit der Veröffentlichung des Rahmens für eine nachhaltige Produktpolitik – dem "neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ – machte die EU am 11. März 2020 ihren Standpunkt klar. Auch die EU-Kommission arbeitet auf die Einführung eines neuen „Rechts auf Reparatur“ hin. Neue horizontale Rechte für Verbraucher sollen die „Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder den Zugang zu Reparaturen und, im Fall von IKT und Elektronik, zu Upgrade-Dienstleistungen“ umfassen.
Egal mit welchem R-Modell die Kreislaufwirtschaft beschrieben wird – 3R, 4R oder 9R – um die Reparierbarkeit von Produkten kommt die Kreislaufwirtschaft nicht herum.
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Frankreich als Vorreiter
Nur 40% der defekten elektrischen und elektronischen Geräte wurde 2020 in Frankreich repariert. Um die Verschwendung zu verringern, hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt diesen Anteil innerhalb von fünf Jahren auf 60% erhöhen. Dies geschieht durch die Einführung eines Reparaturfähigkeitsindexes, der in den Geschäften angezeigt werden soll.
Der sogenannte Reparaturindex gilt derzeit für unterschiedliche Produktfamilien wie Smartphones, Laptops, Rasenmäher, Staubsauger oder Waschmaschinen. Der Reparaturfähigkeitsindex wird auf der Grundlage mehrerer Kriterien berechnet, insbesondere:
- die Verfügbarkeit von Ratschlägen zu Gebrauch und Wartung,
- die Verfügbarkeit der technischen Dokumentation,
- die Demontage des Produkts,
- Verfügbarkeit und Preis von Ersatzteilen.
Der Index muss direkt auf dem Produkt oder seiner Verpackung angebracht werden. In Geschäften muss es auf dem Gerät oder in unmittelbarer Nähe des letzteren und auf Online-Sites in der Präsentation des Geräts und in der Nähe des Preises angezeigt werden.
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Reparaturbonus in Österreich
Das österreichische Klimaschutzministerium hat eine Förderaktion namens „Reparaturbonus“ ins Leben gerufen. Die Beteiligung an bis zu 50% der Reparaturkosten von elektrischen und elektronischen Geräten richtet sich an Privatpersonen.
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Die Kraft der Community
Abseits von regulatorischen Anforderungen und Förderungen auf Staatsebne entstehen ebenfalls Initiativen, mit dem Ziel die Rate der Reparaturen zu erhöhen. Auf iFixit kann beispielsweise jeder Reparaturanleitungen erstellen und anderen zeigen, wie man fast alles reparieren kann. Eine Bewertung der Reparierbarkeit wird ebenfalls über einen Index für bestimmte Produktgruppen angezeigt.
Was bzgl. Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten im Zielmarkt EU auf Sie als Hersteller zukommt, erläutern wir Ihnen am 17.08.2022 im Webinar EU-KREISLAUFWIRTSCHAFT – BEISPIEL: BATTERIEN & ÖKODESIGN. Bei konkreten Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!