Auch die Europäische Kommission hat die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung erkannt und sieht entsprechende Vereinfachungen im Rahmen des am 21. Mai 2025 veröffentlichten Omnibus IV-Pakets für zahlreiche Produktvorschriften vor, indem beispielsweise die Berichterstattung von Unternehmen an Behörden und die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure vollständig digitalisiert werden sollen, sofern dies den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher nicht beeinträchtigt.
Folgende Änderungen sind geplant:
- Digitale Betriebsanleitung:
Grundsätzlich sollen die Hersteller die Betriebsanleitung in digitaler Form erstellen können. Hier kommt sogleich eine Einschränkung für die Sicherheitsinformationen, die weiterhin auf dem Produkt und/oder in Papierform bereitgestellt werden müssen. - Digitale Kontaktmöglichkeit:
Für eine leichtere und schnelle Kommunikation soll zukünftig die Angabe einer digitalen Kontaktmöglichkeit des Herstellers auf dem Produkt und in der EU-Konformitätserklärung erforderlich sein. - Digitale Unterlagen:
Wirtschaftsakteure werden verpflichtet, Informationen und Unterlagen bei der Kommunikation mit Behörden ausschließlich in elektronischer Form vorzulegen. - Digitaler Produktpass:
Der digitale Produktpass soll zukünftig für die Offenlegung der Produktinformationen in sämtlichen Produktkategorien genutzt werden. Dementsprechend sieht der Vorschlag vor, dass Wirtschaftsakteure, die bereits aufgrund einzelner Rechtsvorschriften (z.B. nach der Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542) zur Führung eines digitalen Produktpasses verpflichtet sind, diesen auch als Speicherort für die weiteren in der EU-Konformitätserklärung und der Gebrauchsanweisung enthaltenen Informationen zu nutzen, wenn ein Produkt unter mehrere Rechtsvorschriften fällt. - Überarbeitung des Normungsprozesses:
Durch eine Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) 1025/2012 soll der Normungsprozess beschleunigt werden. Zudem soll dem für die Hersteller schwierigen Umstand fehlender oder unzureichender harmonisierter Normen dadurch begegnet werden, dass der Kommission in solchen Fällen (vorübergehend) die Befugnis zum Erlass von Durchführungsrechtsakten erteilt wird, um sog. gemeinsame Spezifikationen festzulegen.
Die Anpassungen sollen für folgende Richtlinien erfolgen:
- 2000/14/EC
- 2011/65/EU
- 2013/53/EU
- 2014/29/EU
- 2014/30/EU
- 2014/31/EU
- 2014/32/EU
- 2014/33/EU
- 2014/34/EU
- 2014/35/EU
- 2014/53/EU
- 2014/68/EU
- 2014/90/EU
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Autorin
Volljuristin Inken Green
Product & Material Compliance Expert
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
Die Verordnung (EU) 1025/2012 regelt die Zusammenarbeit zwischen europäischen Normungsorganisationen, nationalen Normungsgremien, den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Ausarbeitung europäischer Normen und europäischer Normungsprodukte für Produkte und Dienstleistungen.