Neue Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten

Gültig ab 01.01.2021 bzw. 16.07.2021

Der Europäische Rat und das Parlament haben am 20. Juni 2019 die neue Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten erlassen (Amtsblatt L 169 vom 25.6.2019, S. 1). Diese Verordnung ändert die Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung und die Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 über die Marktüberwachung und Akkreditierung und die Bauprodukteverordnung 305/2011.

Diese Verordnung gilt für solche Produkte, die den in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsorschriften unterliegen. Dies gilt dann, wenn in diesen Vorschriften keine spezifischen Regelungen zur Marktüberwachung enthalten sind. Die Art. 25 bis 28 gelten in solchen Fällen, wo das Unionsrecht keine spezifischen Regelungen für die Kontrolle von Produkten beinhalten.

Als neuer Wirtschaftsakteur wurde neben dem Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer sowie Händler der sogenannte Fulfilment-Dienstleister eingeführt. Unbeschadet der einzelnen Verpflichtungen, die sich aus den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften ergeben, sind in Art. 4 die Aufgaben der Wirtschaftsakteure geregelt. Zu diesem Zweck werden die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 3 für den Hersteller, den Bevollmächtigten, den Einführer oder den Fulfiltment-Dienstleister geregelt.

Dieser Art. 4 gilt ausschließlich für Produkte, die unter die in Art. 4 Abs. 5 aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen. Dies sind u. a. die Maschinen-, Spielzeug-, RoHS-, ErP-, EMV-, Niederspannungs-, Druckgeräte-, ATEX- und Funkanlagenrichtlinien sowie die Bauprodukteverordnung.

Gemäß Art. 39 werden aus der Verordnung (EG) 765/2008 die Bestimmungen bezüglich Marktüberwachung gestrichen, so dass sich diese Verordnung nur noch auf die Akkreditierung bezieht. Diese neue Verordnung ist ab dem 16. Juli 2021 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Die Art. 29, 30, 31, 32, 33 und 36 gelten dagegen bereits ab dem 1. Januar 2021.

Haben Sie Fragen, was genau diese neue Verordnung für Sie und Ihre Produkte bedeutet? Dann kontaktieren Sie uns einfach – unsere Experten helfen Ihnen gern weiter!

Veröffentlicht am 16.07.2019
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

Neues aus der Welt der Normen und Product Compliance

Auch wenn die Welt der Normen und Marktzulassungsanforderungen nicht allzu schnelllebig ist – es gibt auch hier regelmäßig Neuigkeiten und Neuerungen. Hier halten wir Sie auf dem Laufenden!

Weitere Neuigkeiten zu Normen und Product Compliance
GLOBALNORM News
"Spenden statt Versenden" geht in die fünfte Runde

Nächstenliebe statt Weihnachtskarten

mehr

"Spenden statt Versenden" geht in die vierte Runde

Nächstenliebe statt Weihnachtskarten

mehr

20 Jahre GLOBALNORM – Von der Zwei-Mann-Firma zum erfolgreichen Mittelständler

mehr

STANDARDS News
Managementnormung Herbst 2024

Welche Änderungen stehen an?

mehr

EU: Rechtssache „Malamud“ und EUGH-Urteilsverkündung zum 5. März 2024

Gegenstand und Folgen des Urteils für die Europäische Normung

mehr

EU: Neue gesetzliche Normen für Funkanlagen mit USB-C-Ladeschnittstelle

EU-Kommission schreibt die anzuwendenden Normen direkt in die Funkanlagen-Richtlinie

mehr

COMPLIANCE News
USB-C Pflicht „common charger“ für bestimmte Produkte der Radio Equipment Directive (RED) 2014/53/EU

Ende der Übergangsfrist noch in 2024

mehr

EU: RoHS-Ausnahmen Update

EU-Kommission veröffentlicht Version August 2024

mehr

PFAS - Updates

Aktuelle und potenzielle Regelungen als übersichtliche Liste

mehr

Login
x

Gemäß der Cookie-Richtlinie der EU (RL 2009/136/EG) möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Website Cookies verwendet. Wenn Sie unsere Webseite benutzen, akzeptieren Sie das und stimmen unseren Datenschutzbestimmungen zu. Welche Cookies konkret gesetzt werden und wie Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum. Datenschutz.

OK