Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG schafft einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte.
Diverse Durchführungsverordnungen regeln die Ökodesign-Anforderungen und die Kennzeichnungspflichten für bestimmte Produktgruppen (z.B. Netzteile und Computer), sowie für Produkte mit bestimmten Eigenschaften (z.B. „Stand-by“ Funktion).
Die Richtlinie 2009/125/EG ist Bestandteil der EU-Konformitätserklärung und mit der CE-Kennzeichnung verbunden. Die EU-Konformitätserklärung verweist dann auf die anwendbare einschlägige Durchführungsmaßnahme, z.B. die Durchführungsverordnung (EU) No 617/2013 für Computer und Computerserver.
Neue Stand-by-Ökodesign-Verordnung: (EU) 2023/826
Am 18. April 2023 wurde die (neue) Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die (neue) Verordnung (EU) 2023/826 gilt ab dem 9. Mai 2025. Die geltende (Standby-) Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 wird ersetzt.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Konstellationen, welche in den Anwendungsbereich eingeschlossen sind:
- Produkte mit externen Niederspannungsnetzteilen
- Tragbare batteriebetriebene Produkte mit Ladestromkreis, die zum Aufladen an das Versorgungsnetz angeschlossen werden müssen
- Produkte mit einem Ladestromkreis, die im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand Leistung aufnehmen, obwohl die Batterie nicht aufgeladen wird
In Erwägungsgrund (8) wird zudem klargestellt, dass unter diese Verordnung nur Haushalts- und Bürogeräte für den Einsatz im Wohnbereich fallen; bei informationstechnischen Geräten sind das Geräte der Klasse B nach der Norm EN 55022:2010.
ANHANG II
LISTE DER UNTER DIESE VERORDNUNG FALLENDEN ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTE
1. Für die Verwendung im Haushalt ausgelegte, geprüfte und vermarktete Geräte:
- Trommel-Wäschetrockner und andere Wäschetrockner;
- elektrische Backöfen, einschließlich in Herde integrierter Backöfen;
- elektrische Kochmulden und Kochfelder;
- Mikrowellenherde;
- Toaster;
- Fritteusen;
- Kaffeemaschinen;
- Mühlen;
- Geräte zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen;
- elektrische Messer;
- sonstige Geräte zum Kochen und zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, zur Zubereitung von Getränken, zum Putzen sowie zum Pflegen von Wäsche, jedoch mit Ausnahme von Haushaltsgeschirrspülern, die unter die Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission (1) fallen, sowie Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern, die von der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission (2) erfasst sind;
- Haarschneidegeräte, Haartrockner, Haarbehandlungsgeräte, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massage- und sonstige Körperpflegegeräte;
- Waagen.
2. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte,
einschließlich Druckgeräten, jedoch mit Ausnahme von Desktop-Computern, integrierten Desktop-Computern und Notebook-Computern, die unter die Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission (3) fallen, Servern und Datenspeicherprodukten, die unter die Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission (4) fallen, sowie elektronischen Displays, die von der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission (5) erfasst sind.
3. Geräte der Unterhaltungselektronik:
- Radiogeräte;
- Videokameras;
- Videoabspielgeräte;
- Hi-Fi-Abspielgeräte;
- Audioverstärker
- Lautsprecher;
- Heimkinosysteme;
- Medien-Streaminggeräte;
- Musikinstrumente;
- komplexe Set-Top-Boxen und einfache Set-Top-Boxen;
- sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Bild oder Ton, auch durch Signale oder andere Technologien, mit denen Bild und Ton auf andere Weise als durch Telekommunikation verbreitet werden, jedoch mit Ausnahme elektronischer Displays, die unter die Verordnung (EU) 2019/2021 fallen, und Projektoren mit Mechanismen zum Wechseln von Linsen unterschiedlicher Brennweiten.
4. Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte:
- elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen;
- Spielekonsolen;
- Sportgeräte;
- sonstige Spielzeuge und Freizeitgeräte.
5. Motorbetriebene verstellbare Möbel:
- höhenverstellbare Schreibtische;
- Hebebetten und -stühle, ausgenommen Medizinprodukte und Rollstühle;
- sonstige motorbetriebene verstellbare Möbel.
6. Motorbetriebene Gebäudeelemente:
- Fensterläden;
- Jalousien;
- Abschirmungen;
- Sonnensegel und Markisen;
- Pergolas;
- Gardinen;
- Türen;
- Tore;
- Fenster;
- Oberlichter;
- sonstige motorbetriebene Gebäudeelemente.
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