Die Rahmenrichtlinie 2007/46/EC wurde am 1. September 2020 ungültig. Ersetzt wird sie durch die Verordnung (EU) 2018/858 vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Die Übergangsfrist war verhältnismäßig kurz. Die technischen Anforderungen sind in anderen EC- und UNECE-Richtlinien und -Verordnungen geregelt und werden daher nicht beeinflusst. Große Änderungen gibt es in der Marktüberwachung. Dort hat sich die EU-Kommission das Recht eingeräumt, selbst Marktprüfungen zu beauftragen. Es gibt erstmalig Anforderungen an die Anzahl der von den nationalen Zulassungsbehörden durchzuführenden Serienüberwachungen.
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