Es dauert noch eine Weile bis die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab 20. Januar 2027 für Hersteller zwingend anzuwenden ist. Wir finden es wichtig frühzeitig zu der kommenden Maschinenverordnung zu berichten.
Stichtagsregelung
1 Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU ist bis zum 19. Januar 2027 anzuwenden.
2 Die Maschinenverordnung ist ab dem 20. Januar 2027 von den Herstellern von Maschinen anzuwenden.
Es gibt ein paar Zeitpunkte vor dem 20. Januar 2027 zu denen die Kommission und die EU-Staaten etwas umsetzen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Sanktionen bei Verstoß gegen die Maschinenverordnung, die von den EU-Staaten individuell national festgelegt werden. Die EU-Staaten, müssen die festgelegten Verordnungen zu den Sanktionen, bis zum 20. Oktober 2026 an die EU-Kommission melden.
Für den Hersteller von Serienprodukten bedeutet die Stichtagsregelung, dass er eine EU-Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie bereitstellt, die bis zum 19. Januar 2027 gilt und eine EU-Konformitätserklärung gemäß der Maschinenverordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt. Es gibt auch Vorschläge wie eine kombinierte EU-Konformitätserklärung aussehen kann. Diese kombinierte EU-Konformitätserklärung ist nicht verboten.
Kernstück der EU-Konformitätserklärung, sind wie immer die (gelisteten) harmonisierten Normen. Womit wir zur nächsten Frage kommen:
Wann wird es im EU-Amtsblatt gelistete harmonisierte Normen zur Maschinenverordnung geben?
Die EU-Kommission strebt an, möglichst viele der über 800 Normen von der Maschinenrichtlinie in die neue Maschinenverordnung korrekt zu übertragen. Jede Norm muss daher einen Anhang Z* erhalten, der die Inhalte der Norm zu den jeweiligen grundlegenden Anforderungen der Maschinenverordnung zeigt.
Dafür wurde eine Datenbank bei CEN eingerichtet, in der jedes „Technical Committee (TC)“, das Normen erstellt, die bestehenden Normen in Bezug zu den grundlegenden Anforderungen der Maschinenverordnung bewertet.
Seit Februar 2024 sind die Normen-Komitees dazu aufgerufen und bis Ende Oktober 2024 haben sie Zeit, diese zu bewerten. Die EU-Kommission verbindet damit die Hoffnung die ersten Standards, ggf. mit Einschränkungen, wegen der neuen Anforderungen, zum Jahreswechsel 2024/2025 listen zu können.
Wir von GLOBALNORM beobachten die weiteren Schritte und werden Sie informieren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mustervorlagen für die neue Maschinenverordnung finden Sie übrigens in der neuesten Buchveröffentlichung “Rechtsverbindliche Konformitätserklärungen korrekt erstellen” von GLOBALNORM CEO und Regulatory Affairs Specialist Michael Loerzer.
Wir begrüßen Sie auch gerne bei dem bevorstehenden Webinar:
10.09.2024 // So geht Konformitätserklärung – korrekt & rechtsverbindlich
Was Sie zur Erstellung von Konformitätserklärungen wirklich wissen müssen.
Autor
Dipl.-Ing. (FH) Torsten Sahm
Senior Product Compliance Consultant