Am 02.04.2020 wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480 (ABl. L 102, S. 6) zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Hierdurch wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 geändert:
U. a. enthält der geänderte Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 die neuen B-Normen EN 60204-1:2018 (Zeile 61) „Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ sowie die neue Norm EN ISO 20607:2019 „EN ISO 20607:2019 Sicherheit von Maschinen - Betriebsanleitung - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“ (Zeile 66). Der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480 tritt am 02.04.2020 in Kraft.
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