Lithiumbatterien

Neue Nachweispflicht seit dem 1. Januar 2020

Der Transport von Lithiumbatterien ist bekanntlich mit Risiken verbunden. Jeder Hersteller und Vertreiber von Lithiumbatterien oder -zellen ist deshalb bereits seit 2003 dazu verpflichtet, seine Ware zunächst diversen Sicherheitstests zu unterziehen.

Dieser sogenannte UN 38.3 Test ist im „Handbuch Prüfungen und Kriterien“ der Vereinten Nationen in Teil III im Abschnitt 38.3 mit 8 Testmodulen beschrieben. Er simuliert Transportbedingungen wie z.B. Druck, Temperatur, Vibration, Aufprall, Überlastungstest etc. 

Seit dem 1. Januar 2020 sind Hersteller und Vertreiber darüber hinaus dazu verpflichtet, jeder natürlichen oder juristischen Person innerhalb der gesamten Lieferkette eine ausführliche Prüfungszusammenfassung des UN 38.3 Tests zur Verfügung zu stellen. Je nach Transportweg (LKW, Bahn, Schiff- oder Luftfracht) gelten dabei unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Gefordert ist ein vollständiger Prüfbericht, so dass ein Hinweis unter Punkt 14 im Sicherheitsdatenblatt alleine nicht (mehr) ausreicht.

Veröffentlicht am 09.04.2020
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance, Globalnorm

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