Am 16.3.2020 wurde im Amtsblatt L 79 I (Seite 1) von der Kommission eine Empfehlung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von speziellen persönlichen Schutzausrüstungen – kurz: PSA (Gesichtsmasken, Schutzhandschuhe, Schutzanzüge oder Schutzbrillen) sowie speziellen Medizinprodukten (Operationsmasken, Untersuchungshandschuhen und gewissen Arten von Kitteln) zur Unterstützung bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Darin fordert die Kommission alle Wirtschaftsakteure in der gesamten Lieferkette, die notifizierten Stellen und die Marktüberwachungsbehörden auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Bemühungen zu unterstützen, mit denen die Versorgung mit PSA und Medizinprodukten im gesamten EU-Markt an die stetig steigende Nachfrage angepasst werden soll.
Diese Maßnahmen sollten jedoch zu keiner Beeinträchtigung des allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsniveaus führen, und alle relevanten Interessenträger sollten gewährleisten, dass PSA oder Medizinprodukte, die auf den EU-Markt in Verkehr gebracht werden, die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer weiterhin angemessen schützen.
Zur Konkretisierung dieser Empfehlung hat die Kommission am 30.3.2020 drei Leitlinien veröffentlicht.
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