Die Kommission hat zur Richtlinie 2013/53/EU den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 am 5. Juni 2019 im EU-Amtsblatt L 146 veröffentlicht. Dieser Durchführungsbeschluss ergänzt bzw. ändert die Mitteilung 2018/C 209/05 vom 15. Juni 2018.
Die im Anhang I aufgeführten harmonisierten Normen werden im Amtsblatt gelistet und lösen seit dem 5. Juni 2019 die Konformitätsvermutung aus. Im Zusammenhang mit Anhang I werden gemäß Anhang II wiederum die dort gelisteten harmonisierten Normen aus dem Amtsblatt entfernt und lösen somit keine Konformitätsvermutung mehr aus. Dieser Durchführungsbeschluss ist rechtlich verbindlich und gilt seit dem 5. Juni 2019.
Beispiel: Die EN ISO 6185-1:2018 wird erstmals gemäß Anhang I im Amtsblatt veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Vorgängernorm EN ISO 6185-1:2001 aus dem Amtsblatt entfernt (ohne Übergangsfrist!). Die Normanwender müssen dementsprechend beide Anhänge I und II im Kontext lesen und abgleichen.
Diese Art der Veröffentlichung harmonisierter Normen wendet die Kommission seit dem 8. Dezember 2018 an. Seit längerer Zeit werden Aktualisierungen zur EMV-, Niederspannungs- und Funkanlagenrichtlinien erwartet. Diese werden gemäß dieser neuen Strategie ebenfalls zukünftig im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Eine komfortable Möglichkeit zur schnelleren Erfassung dieser Zusammenhänge bietet das Normenmanagementsystem GLOBALnorm.