Es stehen noch immer viele Funk-Normen zur Listung aus, daher wird jede Veröffentlichung der harmonisierten Normen zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU sehnlichst erwartet.
Am 29.03.2022 erschien mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/498 im Amtsblatt der Europäische Union nun eine neue Liste, die eigentlich bereits für den Jahreswechsel 2021/2022 von der EU-Kommission avisiert war.
Einige Änderungen im Detail:
- Rundfunkempfänger für UKW (EN 303 345-3 V1.1.1) und DAB (EN 303 345-4 V1.1.1) benötigen ab jetzt keine Benannte Stelle mehr, weil diese Normen nun gelistet sind. Sie sind ohne Einschränkungen gelistet. Da es sich um die erste Listung handelt, gibt es keine Übergangsfristen.
- Einige Normen der Serie EN 301 908-X zu den Mobilfunk-Geräten wurden gelistet.
- Die EN 303 413 V1.2.1 für GPS wurde gelistet. Eine Frist zur Zurückziehung der Version 1.1.1 wurde nicht genannt.
- Einige gelistete Normen wurden mit Einschränkungen zur Konformitätsvermutung gelistet.
- Die Übergangsfrist für die Konformitätsvermutung, beträgt für die meisten Normen 18 Monate (bis 29.09.2023). Das heißt, die Konformitätsvermutung der Vorgängernormen, die im Amtsblatt gelistet waren, erlischt dann.
Es wurden ausschließlich Funk-Normen gelistet.
Wann weitere EMF-, EMV- oder Safety-Normen gelistet werden, ist nicht vorhersagbar. Es sind nach wie vor über 100 Normen, die zur RED gelistet werden müssten.
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