Die Radio Equipment Directive Compliance Association (REDCA) hat als Version 1.2 im März 2020 die technische Leitlinie TGN 01 „RED compliance requirements for a Radio Equipment often referred to as Radio Module and the Final Radio Equipment Product that integrates a Radio Module” neu veröffentlicht. Diese Leitlinie steht im Zusammenhang mit dem Umgang von Funkmodulen beim Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang III für die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU.
In der TGN 01 wird klargestellt, dass eine notifizierte Stelle die EU-Baumusterprüfbescheinigung einer anderen notifizierten Stelle akzeptieren kann. Dies könnte aber die falsche Vorstellung vermitteln, dass eine notifizierte Stelle (eingeschaltet für ein Endprodukt, in dem ein Funkmodul eingebaut wird) einfach jede beliebige EU-Baumusterprüfbescheinigung eines Funkmoduls ohne weitere Überlegungen akzeptieren könne. Daher wurde ein zusätzlicher Text hinzugefügt, um klarzustellen, dass die neue notifizierte Stelle, die das Endprodukt überprüft, die EU-Baumusterprüfbescheinigung des Moduls als Teil der Bewertung des endgültigen Funkprodukts akzeptieren kann. Allerdings wird sie dies nicht automatisch ohne Bewertung tun. Die EU-Baumusterprüfbescheinigung des Moduls kann als Teil des Nachweises akzeptiert werden, aber es könnten sich auch andere Bewertungsergebnisse ergeben. Z. B. ist das fertige Funkprodukt vielleicht für eine andere Umgebung bestimmt (z. B. gemäß ETSI EN 303 446-2 V1.2.1 „ElectroMagnetic Compatibility (EMC) standard for combined and/or integrated radio and non-radio equipment; Part 2: Requirements for equipment intended to be used in industrial locations), für die das Modul nicht vorgesehen war. In diesem Fall könnte mehr Aufwand für das fertige Funkprodukt hinsichtlich der Störfestigkeit erforderlich sein. Zu beachten ist hierbei, dass für die Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit nicht zwingend eine notifizierte Stelle einzuschalten ist. Die Entscheidung, ob der Hersteller eine eigene Bewertung gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahren „interne Fertigungskontrolle“ mit seinen Fähigkeiten selbst durchführen kann oder lieber die Kompetenz einer notifizierten Stelle nutzen möchte, liegt frei in seiner Entscheidung (vgl. Artikel 17 Abs. 2, 2014/53/EU).
Eine deutsche Übersetzung dieser technischen Leitlinie kann kostenpflichtig unter info@globalnorm.de bestellt werden (55 EUR netto).
Tipp zum Vormerken:
Im August erscheint das neue Buch „Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU – Anforderungen und Umsetzung“ von Herrn Loerzer (Globalnorm GmbH) und Herrn Volker Bartsch im Beuth Verlag erscheinen. » zum Verlag