Produkte, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, müssen beim Import in das Vereinigte Königreich zukünftig ein UKCA-Kennzeichen tragen. Der Termin für diese Kennzeichnung wurde im Rahmen der BREXIT-Änderungen zunächst auf den 1. Januar 2022 festgelegt. Am 24. August 2021 veröffentlichte das BEIS (Department for Business, Energy & Industrial Strategy) hierzu einen neuen Termin: den 1. Januar 2023.
Um den Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben, können CE-gekennzeichnete Waren, die in den Anwendungsbereich dieser Leitlinien fallen und die EU-Anforderungen erfüllen (sofern diese mit den britischen Anforderungen übereinstimmen), bis zum 1. Januar 2023 weiterhin auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, sofern die EU- und die britischen Anforderungen gleichbleiben. Dies gilt auch für Waren, die von einer von der EU notifizierten Stelle geprüft wurden.
Ab dem 1. Januar 2023 muss das UKCA-Zeichen für das Inverkehrbringen von Waren auf dem britischen Markt verwendet werden.
Zu beachten ist dabei, dass diese Verschiebung erst durch die Veröffentlichung als sogenanntes „Statutory Instrument under section 8 of the European Union Withdrawal Act“ verbindlich wird. Diese Veröffentlichung wird aber erst im Laufe des Jahres erfolgen, so dass hier noch eine gewisse Rechtsunsicherheit verbleibt. Außerdem ändert dies nichts daran, dass Hersteller und Einführer ihren sonstigen Rechtspflichten nachkommen müssen. So müssen z.B. die Hersteller prüfen, ob es in ihrer Lieferkette einen Einführer gibt. Anderenfalls benötigen sie einen Bevollmächtigten im Vereinigten Königreich. Einführer müssen sich ebenfalls mit den für sie geltenden Rechtsvorschriften vertraut machen.
Weitere Informationen werden unsere UKCA-Experten bei einem Webinar des BEIS am 2. September 2021 in Erfahrung bringen. Über diese aktuellen Entwicklungen berichten wir auch auf unser 9. Konferenz am 9. September 2021 sowie in unserem speziellen UKCA-Webinar am 16.09.2021.
Wir werden Sie über alle weiteren Bedingungen und Auswirkungen der neuen UKCA-Kennzeichnung informieren. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.