Am 20.02.2024 wurde der Entwurf zum Gesetz zum Schutz der Öffentlichkeit vor den Risiken im Zusammenhang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Die ursprünglich veröffentlichte Version wurde bereits überarbeitet und deutlich abgeschwächt. Die erste Verbotsphase sollte zunächst bereits 2025 beginnen und beinhaltete Lebensmittelkontaktmaterialien. Ebenso wurde das Verbot ab 2027 für alle PFAS-haltigen Produkte ersetzt durch die Beschränkung auf alle PFAS-haltigen Textilprodukte ab 2030.
Nun wurde am 28.02.2025 das finalisierte Gesetz veröffentlicht: Loi n°2025-188 du jeudi 27 février 2025 visant à protéger la population des risques liés aux substances perfluoroalkylées et polyfluoroalkylées.
Schrittweises Verbot von PFAS:
- Ab 01.01.2026
Kosmetik, Wachse, Kleidung (Schutzkleidung ausgenommen) - Ab 01.01.2030
Alle PFAS-haltigen Textilprodukte (essenzielle Verwendungen ausgenommen: Militär + per Dekret gelistete Textilprodukte)
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
PFAS: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen