Frankreich: 2. Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens um Verpackungslogo Triman

Diese Entwicklungen können Sie erwarten

Das Triman Logo wurde mit dem Décree n° 2021-835 in französisches Recht eingeführt, welches seit dem 01.01.2022 Kennzeichnungspflichten für Haushaltsverpackungen auslöst.

Hierzu leitete die EU-Kommission am 15.02.2023 ein Vertragsverletzungsverfahren ein:

„[Die EU-]Kommission fordert Frankreich auf, seine Kennzeichnungsvorschriften in Bezug auf die Abfallsortierung mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen“

Als Gründe für das Vertragsverletzungsverfahren wurden genannt:

  • Harmonisierung:
    Aktuell existieren keine harmonisierten EU-Vorschriften zu Abfallsortierhinweisen für Verbraucher.
  • Grundsatz freier Warenverkehr:
    Nationale Rechtsvorschriften dürfen den Handel auf dem Binnenmarkt nicht unnötig belasten.
  • Kontraproduktive Umweltauswirkungen:
    Erhöhter Materialbedarf für zusätzliche Kennzeichnungen und zusätzlicher Abfall.

Diese Aufforderung vom 15.02.2023 stellt den ersten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens dar:

  1. Aufforderung an den Mitgliedstaat, der vermeintlich gegen eine Regelung verstoßen hat zur schriftlichen Stellungnahme.
  2. Veröffentlichung einer offiziellen Stellungnahme der EU-Kommission inklusive der Aufforderung einer hinreichenden Begründung, sofern die Stellungnahme des Mitgliedstaates aus Schritt 1, als nicht ausreichend und tatsächlichen Verstoß gegen EU-Recht bewertet wird.
  3. Klärung über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sofern die Behebung des Verstoßes nicht innerhalb der in Schritt 2 festgelegten Frist eingeleitet beziehungsweise abgeschlossen wird.

Am 14.11.2024 veröffentlichte die EU-Kommission die offizielle Stellungnahme mit der Aufforderung an Frankreich eine hinreichende Begründung für die Kennzeichnung mit dem Triman Logo zu liefern (Frist: 2 Monate). Damit befindet sich das Vertragsverletzungsverfahren im 2. Schritt. Frankreich hat zwei Monate Zeit, Auskunft darüber zu geben, welche Maßnahmen es gegen den Verstoß eingeleitet hat. 

Mögliche künftige Entwicklungen:

  • Sollten die vorgelegten Maßnahmen von der EU-Kommission als ungenügend bewertet werden, wird der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
  • Sobald die neue EU-Verpackungsverordnung final veröffentlicht wird, könnte diese durch eine harmonisierte Regelung der Kennzeichnungsvorschriften das Triman Logo ablösen. 

 

Autorin

Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant

 




BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

Das französische Triman-Logo kennzeichnet Produkte, die recycelbar sind, separat gesammelt werden müssen und für die eine erweiterte Herstellerverantwortung besteht. Seit 2021 gilt dies auch für Elektrogeräte. Zudem ist es seitdem obligatorisch, das Triman-Logo entweder auf dem Produkt selbst oder auf dessen Verpackung anzubringen.
 

Veröffentlicht am 14.11.2024
Kategorie: Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Fokus Medical Devices, Fokus Third Party, Insider-Compliance, Compliance

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