Eurasische Wirtschaftsunion: RoHS Anforderungen ab dem 01.03.2020 verpflichtend

Konformitätsbestätigung erforderlich

Elektrotechnische Produkte, die in der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Belarus, Armenien, Kirgisistan und Kasachstan) in Verkehr gebracht werden sollen, müssen ab dem 1. März 2020 dem Technischen Reglement EAWU TR 037/2016 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrotechnischen und radioelektronischen Produkten entsprechen.

Grundsätzlich sind die technischen Anforderungen mit der Europäischen RoHS-Richtlinie 2011/65/EU weitestgehend harmonisiert. Das EAWU TR 037/2016 beschränkt den Gehalt der selben sechs Stoffe. Die Cadmiumkonzentration darf 0,01 Gewichtsprozent in homogenen Materialien nicht überschreiten, bei den anderen fünf Substanzen liegt der Grenzwert bei 0,1 Gewichtsprozent. Der entscheidende Unterschied zwischen EU und EAWU liegt in dem Nachweis der Konformität. Während in der Europäischen Union eine Konformitätserklärung des Herstellers ausreicht, bedarf es in der EAWU einer Konformitätsbestätigung. Dazu muss ein RoHS-Testbericht eines Testlabors als Basis herangezogen werden. Die Konformitätsbestätigung muss schon bei der Zollerklärung beigelegt werden.

Unter den Anwendungsbereich des EAWU TR 037/2016 fallen folgende Geräte:

  • Beleuchtungs- und Bürogeräte
  • Brand- und Sicherheitsmelder
  • Elektrische Musikinstrumente
  • Elektrowerkzeuge
  • Glücksspiel- und Verkaufsautomaten
  • Haushaltsgeräte
  • IT-Geräte
  • Kabelprodukte
  • Produkte, die in erheblichen Mengen hergestellt und importiert werden
  • Registrierkassen
  • Schutzausschnitte
  • Sport- und Freizeitgeräte
  • Telekommunikationsanlagen

Veröffentlicht am 13.11.2019
Kategorie: EAC, Fokus Industry, Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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