Geht es Ihnen auch so, dass Sie langsam den Überblick über die neuen EU-Regularien verlieren? Unser Expertenteam hat Ihnen hier eine kurze Übersicht der aktuellen Entwicklungen in der EU inkl. hilfreicher Hinweise zusammengestellt. Lassen Sie uns das Jahr 2023 nutzen, um uns auf das Jahr 2024 vorzubereiten.
01.
Es gibt nun also die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30, welche den Funkanlagen eine Cybersicherheit verbindlich abverlangt, wofür jedoch die notwendigen Normen des CEN/CLC/JTC13/WG8 fehlen.
Achtung: Hier wird die Einbeziehung des Notified Body sehr wahrscheinlich!
» Zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
02.
Wir sehen bereits den Cyber Resilience Act (CRA) am Horizont, welcher eine Regelung für alle Produkte mit digitalen Elementen schaffen soll, unabhängig davon, ob dies Funkanlagen sind.
Achtung: Offensichtlich sollen die Regelungen zu den Funkanlagen (EU) 2022/30 irgendwann in den Cyber Resilience Act (CRA) übergehen.
03.
Dann wäre da noch der 2019 verabschiedete Cybersecurity Act (CSA) mit der freiwilligen Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik.
Achtung: Es wird zukünftig Rechtsakte geben, welche diese Zertifizierung verpflichtend fordern.
04.
Die bisherigen Regelungen zu „Kritischen Infrastrukturen“ werden mit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 deutlich erweitert. Es gibt nun nicht mehr nur „Wesentliche“ sondern auch „Wichtige Einrichtungen“.
Achtung: Als „Wichtige Einrichtungen“ kann dann auch die Herstellung von Maschinen oder Medizinprodukten (sonstige kritische Sektoren) definiert werden.
05.
Mit der Debatte um den Inhalt einer eIDAS-Verordnung wird aktuell die Zukunft eines einheitlichen Identitätsnachweises für das digitale Zeitalter bestimmt (Europäische ID-Wallet).
Achtung: Es zeichnet sich ab, dass dieser digitale Identitätsnachweis auch in der Produktkonformität eine Rolle spielen wird.
06.
Wir haben bereits zwei konkrete Ausgestaltungen des Digitalen Produktpasses (DPP) zur Hand, einmal für Batterien und einmal für „Nachhaltige Produkte“.
Achtung: Es gibt noch keinen einheitlichen (horizontalen) Digitalen Produktpass (DPP). Er wird kommen, es ist nur eine Frage der Zeit.
07.
Die bisherige Batterierichtlinie (BattRL 2006/66/EG) konzentrierte sich in erster Linie auf die Verwertungsphase von Batterien. Im Gegenzug dazu nimmt die vorgeschlagene Batterieverordnung (BattVO) Aspekte wie Nachhaltigkeit, Kreislauforientierung, Leistungsstärke und Sicherheit der Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg in den Blick.
Achtung: Neben der Fahrzeugbatterie ist nun auch die „Gerätebatterie“ konkret definiert.
08.
Wenn wir schon bei der Kreislauforientierung sind, lassen Sie uns über den Entwurf der Neuen Ökodesign-Verordnung sprechen, welche aus dem Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft entspringt. Wir entwickeln uns also von den aktuell regulierten „energieverbrauchsrelevanten Produkten“ (2009/125/EG) hin zu „nachhaltigen Produkten“.
Achtung: Eine Definition von „nachhaltigen Produkten“ erweitert den Kreis der regulierten Produkte erheblich.
09.
Mit dem vorgeschlagenen EU-KI-Gesetz (AI Act) werden neue Vorkehrungen getroffen, um Personen vor schädlichen Einflüssen durch eine Künstliche Intelligenz (KI) zu schützen. Verbotene Praktiken sind beispielsweise: das unterschwellige Beeinflussen von Personen, die Verwendung biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme. Es gibt darin konkrete Anforderungen an Systeme mit „hohem Risiko“.
Achtung: Die hier geregelten „großen generativen KI-Modelle“ (LGAIMs) von allgemeinem Zweck können für tausend Zwecke eingesetzt werden. Mindestens einer von ihnen wird praktisch immer ein hohes Risiko darstellen. Anwendungen mit hohem Risiko können beispielsweise in den Bereichen Beschäftigung, Medizin, Kreditwürdigkeitsprüfung, Verwaltung und Strafverfolgung auftreten.
10.
Um in sozialen Netzwerken Minderheiten zu schützen (Hate-Speech), illegale Inhalte zu verhindern und die Verwendung sensibler personenbezogener Daten für gezielte Werbung zu beschränken, wurde der Digital Services Act (DSA) erlassen.
Achtung: Die im DSA beschriebene Moderation der Inhalte könnte zukünftig auch auf die Ausgabe von Künstlichen Intelligenzen ausgeweitet werden.
Bei Fragen oder Gesprächsbedarf speziell zu diesen Gesetzen oder zur Produktkonformität in der EU allgemein kontaktieren Sie unser Expertenteam sehr gern!