Für Importeure aus Konflikt- und Hochrisikogebieten gelten ab dem 1. Januar 2021 umfassende Verpflichtungen, wie z.B. die Bewertung und das Management relevanter Lieferkettenrisiken, die Durchführung von Audits durch Dritte und die Offenlegung von Informationen.
In Anhang I der europäischen Verordnung (EU) 2017/821 sind die Schwellenwerte für Zinn, Tantal und Wolfram (3T) und Gold aufgeführt, nach dessen Überschreitung EU-Importeure die entsprechenden Verpflichtungen einzuhalten haben.