Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 besteht aus Sicht von herstellenden Unternehmen von Erzeugnissen vor allem aus den drei Kernelementen der Kandidatenliste (Informationspflicht) sowie der Anhänge XIV (Zulassungspflicht) und XVII (Beschränkungen). Im Folgenden finden Sie aktuelle Entwicklungen zu diesen drei unmittelbar Pflichten auslösenden Stofflisten sowie zu den vorgelagerten Listen, welche die Stoffe für eine Aufnahme in die REACH bewertet.
Die Stoffnamen sind auf Englisch, um Unstimmigkeiten in der Übersetzung zu den Originaldokumenten der ECHA zu vermeiden.
Beschränkungsabsichten – Vorstufe Anhang XVII
Liste der Stoffe, die von Mitgliedsstaaten oder der ECHA für eine Beschränkung unter REACH (Anhang XVII) vorgeschlagen werden.
- Keine Neuerungen
Anhang XVII Beschränkte Stoffe – unmittelbar zu beachten
Liste der Stoffe, die nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen oder anderen Beschränkungen unterliegen.
- Keine Neuerungen
Einstufung als besonders besorgniserregend – Vorstufe Kandidatenliste
Liste der Stoffe, die von Mitgliedsstaaten oder der ECHA für eine Einstufung als „besonders besorgniserregend“ und im Folgenden für die Aufnahme in die Kandidatenliste vorgeschlagen werden.
- Neue Einstufungsabsicht
- N-hexane (EC: 203-777-6; CAS: 110-54-3)
- Zurückgezogen:
- Formaldehyde (EC: 200-001-8; 50-00-0)
- Barium chromate (EC: 233-660-5; 10294-40-3)
Kandidatenliste – Vorstufe Anhang XIV; Informationspflicht
Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe. Diese Stoffe lösen die Informationspflicht nach REACH Artikel 33 und die Eingabe in der SCIP-Datenbank aus.
- Letzte Neuerung 21.01.2025 (siehe EU: Update REACH 2025.01)
- Nachtrag: Tris(4-nonylphenyl, branched and linear) phosphite befindet sich bereits seit 16.07.2019 auf der Kandidatenliste, hier wurde lediglich der Eintrag aktualisiert durch die offizielle neue Gefahrenklasse der endokrinen Disruptoren.
Empfehlungsrunden für Anhang XIV – Vorstufe Anhang XIV
Liste der Stoffe der Kandidatenliste, die von der ECHA für eine Aufnahme in Anhang XIV bewertet werden.
- Die 12. Empfehlungsrunde wurde am 08.02.2024 veröffentlicht. Die finalen Empfehlungen wurden noch nicht veröffentlicht.
Anhang XIV Zulassungspflichtige Stoffe – unmittelbar zu beachten
Liste der Stoffe, die nach dem sogenannten „sunset date“ ohne Zulassung verboten sind. Bis zum „latest application date“ kann eine Zulassung beantragt werden.
- Letzte Änderung: 01.05.2022, Einträge 55 bis 59
- Bald ablaufende „sunset dates“: 01.05.2025
- Tetraethyllead (EC 201-075-4, CAS 78-00-2)
- 4,4'-bis(dimethylamino)-4''-(methylamino)trityl alcohol (EC 209-218-2, CAS 561-41-1)
- Reaction products of 1,3,4-thiadiazolidine-2,5-dithione, formaldehyde and 4-heptylphenol, branched and linear (RP-HP) (EC -, CAS -)
- Reaction product of 1,3,4-thiadiazolidine-2,5-dithione, formaldehyde and phenol, heptyl derivs. (EC 939-460-0, CAS 1471311-26-8)
- Formaldehyde, reaction products with branched and linear heptylphenol, carbon disulfide and hydrazine (EC 300-298-5, CAS 93925-00-9)
- 2-ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (EC 239-622-4, CAS 15571-58-1)
- Reaction mass of 2-ethylhexyl 10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate and 2-ethylhexyl 10-ethyl-4-[[2-[(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4-octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoate (reaction mass of DOTE and MOTE) (EC 915-270-3, CAS -)
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Für mehr Grundlagenwissen sowohl zur REACH-Verordnung als auch weiteren Material Compliance Themen, lesen Sie auch:
→ Material Compliance in der EU (REACH, RoHS, SCIP und mehr)
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
REACH bedeutet Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
ECHA: Europäische Chemikalienagentur