Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Folgende Stoffe sind aktuell unter dieser Richtlinie beschränkt:
- Blei (0,1 %)
- Quecksilber (0,1 %)
- Cadmium (0,01 %)
- Sechswertiges Chrom (0,1 %)
- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
- Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
- Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
- Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
Die vier Phthalate wurden durch die delegierte Richtlinie 2015/863 der RoHS 2011/65/EU hinzugefügt.
Es wird regelmäßig geprüft, ob weitere Stoffe für eine Beschränkung in Frage kommen, um mit dem technischen Fortschritt Schritt zu halten, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und die Abfallbewirtschaftung zu verbessern.
Nach der technischen Bewertung standen zuletzt folgende Stoffe zur Diskussion einer Aufnahme:
- Tetrabrombisphenol A (TBBP-A)
- Mittelkettige Chlorparaffine (MCCP)
Diese Initiative wurde am 10.12.2024 aufgegeben. Eine Regelung dieser beiden Stoffe unter RoHS ist somit vorerst nicht zu erwarten.
MCCP sind bereits seit 08.07.2021 und TBBP-A seit 17.01.2023 auf der Kandidatenliste zu REACh Artikel 33. Somit sind zu diesen Stoffen bereits Informationspflichten zu erfüllen und es wurde der Weg geebnet, diese in REACh Anhang XIV der zulassungspflichtigen Stoffe aufzunehmen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
RoHS, Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zielt darauf ab, die Nutzung bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten zu begrenzen. Sie legt fest, wie Gefahrstoffe in Elektrogeräten und elektronischen Komponenten verwendet und auf den Markt gebracht werden dürfen.