Die EU-Kommission hat ihren „RoHS 2 exemptions - Validity and rolling plan“ aktualisiert. Hier wird der jetzige Status der RoHS-Ausnahmen dokumentiert. Die aktuelle Version ist vom 02.12.2024.
Folgende Unterschiede zur letzten Version (August 2024) sind erkennbar:
- Valid - requested for renewal
- Anhang III - Ausnahme 45 für Kategorie 11
- Anhang IV - Ausnahme 42 für Kategorie 8 und 9
Zu 117 Ausnahmen, für die eine Verlängerung rechtzeitig beantragt wurde (Status „Valid - requested for renewal“), gibt es weiterhin keine Aktualisierung bezüglich ihrer Gültigkeit. Darunter unter anderem Anhang III Ausnahme 6(a)-(c). Für diese Ausnahmen gilt, dass sie weiterhin gültig sind, bis die EU-Kommission eine Entscheidung veröffentlicht.
Für weitere Unterstützung und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
RoHS, Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zielt darauf ab, die Nutzung bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten zu begrenzen. Sie legt fest, wie Gefahrstoffe in Elektrogeräten und elektronischen Komponenten verwendet und auf den Markt gebracht werden dürfen.