Blei-Ausnahmen
Am 13. Januar 2025 hat die EU-Kommission 3 Entwürfe zu delegierten Rechtsakten veröffentlicht. Delegierte Rechtsakte können Änderungen zu bestehenden Rechtsakten hinzufügen, um dem wissenschaftlichen Fortschritt zu entsprechen. Durch die nun veröffentlichten delegierten Rechtsaktentwürfe sollen die Gültigkeitsdaten und Anwendungsbereiche einiger weit verbreiteter Ausnahmen aus der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU Anhang III wie folgt geändert werden:
- Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer
- 6(a): Ablaufdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach Inkrafttreten dieses delegierten Rechtsaktes
- 6(a)-I: Ablaufdatum (alle Kategorien): 31.12.2026
- 6(a)-II: Ablaufdatum (alle Kategorien): 31.12.2026
- 6(b): Ablaufdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach Inkrafttreten dieses delegierten Rechtsaktes
- 6(b)-I: Ablaufdatum (Kategorien 1-7, 10): 12 Monate nach Inkrafttreten dieses delegierten Rechtsaktes; Ablaufdatum (Kategorien 9 industriell, 11): 31.12.2026
- 6(b)-II: Ablaufdatum (Kategorien 1-7, 10): 12 Monate nach Inkrafttreten dieses delegierten Rechtsaktes; Ablaufdatum (Kategorien 9 industriell, 11): 31.12.2026
- 6(b)-III: Ablaufdatum (Kategorien 1-8, 9 nicht industriell, 10): 31.12.2026
- 6(c): Ablaufdatum (alle Kategorien): 31.12.2026
- Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei in hochschmelzenden Loten
- 7(a): Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2026
- 7(a)-I: NEU; Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2027
- 7(a)-II: NEU; Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2027
- 7(a)-III: NEU; Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2027
- 7(a)-IV: NEU; Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2027
- 7(a)-V: NEU; Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2027
- 7(a)-VI: NEU; Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2027
- 7(a)-VII: NEU; Ablaufdatum (alle Kategorien außer Anh. III Nr. 24): 31.12.2027
- Gefährliche Stoffe – Ausnahme für Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist
- 7(c)-I: Ablaufdatum (alle Kategorien): 31.12.2026
- 7(c)-II: Ablaufdatum (alle Kategorien): 31.12.2027
- 7(c)-V: NEU; Blei in Glasmatrix für bestimmte Anwendungen; Ablaufdatum (alle Kategorien): 31.12.2027
- 7(c)-VI: NEU; Blei in Keramik für bestimmte Anwendungen; Ablaufdatum: 31.12.2027
Diese Rechtsaktentwürfe können vom 13.01.2025 bis 10.02.2025 öffentlich kommentiert werden. Die Rückmeldungen sollen bei der Fertigstellung dieser Initiativen berücksichtigt werden. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf der Website der EU-Kommission publiziert. Es handelt sich um häufig verwendete Blei-Ausnahmen, eine Abgabe einer Rückmeldung bei Betroffenheit ist daher ratsam (!). Sollten diese Entwürfe unverändert beschlossen werden, müssen beispielsweise Hersteller innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten Blei in Steckverbindern oder in Leiterplatten Bauteilen ersetzt haben.
Exemptions list - validity and rolling plan December 2024
Die EU-Kommission hat ihren „RoHS 2 exemptions - Validity and rolling plan“ aktualisiert (Stand Dezember 2024). Hier wird der jetzige Status der RoHS-Ausnahmen dokumentiert. Die aktuelle Version ist vom 02.12.2024.
Folgende Unterschiede zur letzten Version (August 2024) sind erkennbar:
- Valid - requested for renewal
- Anhang III - Ausnahme 45 für Kategorie 11
- Anhang IV - Ausnahme 42 für Kategorie 8 und 9
Zu 117 Ausnahmen, für die eine Verlängerung rechtzeitig beantragt wurde (Status „Valid - requested for renewal“), gibt es weiterhin keine Aktualisierung bezüglich ihrer Gültigkeit. Für diese Ausnahmen gilt, dass sie weiterhin gültig sind, bis die EU-Kommission einen entsprechenden delegierten Rechtsakt veröffentlicht.
Für weitere Unterstützung und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
RoHS, Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zielt darauf ab, die Nutzung bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten zu begrenzen. Sie legt fest, wie Gefahrstoffe in Elektrogeräten und elektronischen Komponenten verwendet und auf den Markt gebracht werden dürfen.