EU: Richtlinienentwurf zum Recht auf Reparatur

Erhebliche Herausforderungen für Hersteller abzusehen

Am 22. März 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Richtlinie über ein Recht auf Reparatur für Verbraucherprodukte vorgelegt. Dies ist der nächste Schritt, um im Zuge des Green Deal einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu ermöglichen.

Ziel ist es, die Reparatur von bestimmten Geräten als sinnvolle Alternative zur exzessiven Erneuerung zu fördern und somit der geplanten Obsoleszenz einen Riegel vorzuschieben. Für die unter den Anwendungsbereich fallenden Verbraucherprodukte (z.B. Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Tablets, Smartphones, etc.) sollen Käufer etwa für fünf bis zehn Jahre – also auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie – eine Reparatur einfordern können. Hersteller bleiben daher auch nach Ablauf der Gewährleistungszeit in gewissem Umfang für die Funktionsfähigkeit ihrer Produkte verantwortlich. Zudem soll der Verbraucher frei entscheiden können, wer die Reparatur vornehmen soll.

Für Hersteller bedeutet dies, dass sie eine eigene Infrastruktur für Reparaturen aufbauen müssen und gleichzeitig andere Unternehmen in die Lage versetzen müssen, vergleichbare Leistungen, die im Wettbewerb zur eigenen Reparaturdienstleistung stehen, anzubieten, etwa durch Bereithalten von Ersatzteilen. Auf Anfrage von Verbrauchern sind Hersteller und unabhängige Reparateure verpflichtet, ein Angebot über die Reparaturkosten zu erstellen. Darüber hinaus sind nationale Online-Plattformen vorgesehen, auf denen sich die Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.

Auch wenn der Richtlinienvorschlag noch in einem frühen Stadium steckt, sollten sich Hersteller frühzeitig Gedanken über die nicht unerheblichen strukturellen sowie finanziellen Herausforderungen machen. Ein Blick ins Nachbarland Frankreich zeigt, dass noch weitere mögliche Regelungen zur Reparierbarkeit von Produkten umsetzbar sind. Im Rahmen des französischen sogenannten Reparatur-Index müssen die Hersteller eine Einstufung der Reparierbarkeit ihrer Produkte vornehmen und für den Verbraucher entsprechend kennzeichnen.


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Veröffentlicht am 10.05.2023
Kategorie: Fokus Consumer Goods & Retail, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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