Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist mit der Durchführung technischer, wissenschaftlicher und administrativer Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Chemikaliengesetzgebung in der EU beauftragt. Dazu gehört unter anderem auch die Koordinierung der Stoff- und Prozessbewertungen, zu folgenden Rechtsakten:
- REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
- POP-Verordnung (EU) Nr. 2019/1021
- Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012
und weitere
Um die Aufgaben gezielt zu bearbeiten, existieren einige Ausschüsse, welche unter dem Vorstand angesiedelt sind. Eines dieser Gremien ist der Ausschuss der Mitgliedsstaaten (engl.: Member State Committee; MSC). Dieser ist an verschiedenen REACH-Prozessen beteiligt und klärt Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedsstaaten. Er tagt über die Vorschläge zur Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), welche gegebenenfalls in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Außerdem bezieht er Stellung zu den Empfehlungsentwürfen der ECHA für die Aufnahme eines Stoffes in REACH Anhang XIV (Zulassungsplicht) sowie zum Stoffbewertungsprozess.
Anfang Oktober fand das 87. Meeting des MSC statt mit folgenden Ergebnissen:
Einstufung als SVHC
- Triphenylphosphat (CAS-RN: 115-86-6)
- Einstufungsgrund:
- Endokrine Störungen in der Umwelt (hormonbeeinflussend)
- Bekannte Verwendungen:
- Organophosphor-Flammschutzmittel
- Weichmacher
- Kleb- und Dichtstoffe, Beschichtungen
- Geplante Aufnahme in die Kandidatenliste:
- ab 04.11.2024
- Pflichten ab Aufnahmedatum:
- Informationspflicht gemäß REACH Artikel 33
- Eintrag in die SCIP-Datenbank
- Einstufungsgrund:
- Berücksichtigung der weiten Verbreitung und bereits laufender alternativen Regelungsvorschlägen zwecks Minimierung der Zulassungsanträge
- Vorschlag die laufende 12. Empfehlungsrunde bis Ende 2025 auszudehnen, um die neuen Kriterien anwenden zu können.
- Ausarbeitung eines überarbeiteten Priorisierungsverfahrens für die Empfehlungsrunden bis zum nächsten MSC-Meeting im Dezember 2024
Priorisierungsprozess zur Aufnahme in REACH Anhang XIV
- Berücksichtigung der weiten Verbreitung und bereits laufender alternativen Regelungsvorschlägen zwecks Minimierung der Zulassungsanträge
- Vorschlag die laufende 12. Empfehlungsrunde bis Ende 2025 auszudehnen, um die neuen Kriterien anwenden zu können.
- Ausarbeitung eines überarbeiteten Priorisierungsverfahrens für die Empfehlungsrunden bis zum nächsten MSC-Meeting im Dezember 2024
Für weitere Unterstützung und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant