Der Anhang XVII der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 führt die Stoffe und Stoffgruppen auf, zu denen es Beschränkungen gibt, unter welchen die Stoffe eingesetzt werden dürfen oder verboten sind.
Am 19. September 2024 wurde die Kommissionsverordnung (EU) 2024/2462 zur Änderung der REACH Verordnung veröffentlicht. Die Änderung wird in der nächsten konsolidierten Version in den Text der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommen. Den Text finden Sie bis dahin in der Kommissionsverordnung (EU) 2024/2462.
Der Eintrag 79 zu Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe wurde dem Anhang XVII hinzugefügt. Die Beschränkung umfasst vor allem Textilien, Kosmetika, Lebensmittelkontaktmaterialien, Verbraucherprodukte und Feuerlöschschäume.
PFHxA ist eine Stoffgruppe der Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Der allgemeine PFAS-Beschränkungsvorschlag für die gesamte Gruppe und der Beschränkungsvorschlag für PFAS in Feuerlöschschäumen sind von diesem Eintrag unabhängig.
Die (aktuell bekannten) Einzelstoffe, welche unter den Eintrag 79 fallen, sind auf der Seite der ECHA zu finden.
Hinweis: sollte auf der ECHA-Seite unter „Group members“ keine CAS-Nummer zu finden sein, handelt es sich vermutlich um eine Untergruppe, welche verlinkt ist. Die Einzelstoffe dieser Untergruppe sind wiederum auf der Seite der Untergruppe zu finden.
Für weitere Unterstützung und Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Autorin
Linda Kritzler (B. A.)
Material & Environmental Compliance Consultant