EU: Neues zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU

Diese Ziele verfolgt die EU-Kommission

Vorab: Die Globanorm GmbH ist Mitglied bei der REDCA (The Radio Equipment Directive Compliance Association) und nimmt in diesem Zusammenhang unter anderem an den zwei Halbjahrestagungen teil, umso früh wie möglich die kommenden Entwicklungen zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) zu erfahren und um dann natürlich unsere Kunden entsprechend informieren und beraten zu können.   

 

Am 9. und 10. November 2023 fand die letzte Tagung "REDCA Bi Annual Meeting" der REDCA statt. In diesem Beitrag möchten wir uns auf einige Schlüsselaspekte des EU-Kommissionsvertreters fokussieren.

 

Cybersecurity, dieses Thema wird in einem anderen Newsletter-Beitrag detaillierter beleuchtet.  Hier sei nur festgehalten, dass dieses Thema eine hohe Priorität bei der Kommission und den Normengremien hat, weil es ab 1. August 2025 angewendet werden muss. Wir werden sehen ab wann die Normen veröffentlicht und gelistet werden. Auch im Auditorium wurde das Thema oft und heiß diskutiert. 

 

Normen, Normen, Normen 

Toleranzen in den Normen ist seit kurzem ein neues Thema, dass die EU-Kommission strapaziert. Das Ziel der Kommission ist es, zu verhindern, dass die Grenzwerte in den Funk- und EMV-Normen durch Toleranzangaben aufgeweicht werden. Messunsicherheiten sind hierbei nicht in der Betrachtung enthalten.  

Auswirkung: 

  • Weitere Listungen im Amtsblatt der EU (OJEU) von Normen der Reihe EN 301 489-XX sind von der EU-Kommission gestoppt, bis das Thema durch ETSI gelöst ist. 

  • Einige Funknormen wurden bereits mit Einschränkungen gelistet  

Spezifische Absorbtionsrate (SAR-Messungen) (EMF)  

Die Listung der EN 50566:2017 wurde nicht vorgenommen, weil Messungen im Abstand von 0 bis 5 mm zu Körperteilen (Handflächen, am Körper getragene Geräte) nicht ausreichend definiert waren. Das soll nun mit den Änderungen EN 50566/A1:20XX und EN 50566/A2:20XX korrigiert werden. Danach soll die Listung im OJEU erfolgen. 

 

Gemeinsame Ladeschnittstelle für portable Geräte 

  • Hier gab es eine Ankündigung, dass die Liste der betroffenen Geräte voraussichtlich im Jahr 2025 erweitert wird. Eine entsprechende Studie der EU-Kommission ist abgeschlossen und soll die entsprechenden Lücken zeigen. Mit der Veröffentlichung der Studie ist in den nächsten Monaten zu rechnen. 

  • Aktuell ist die Ladeschnittstelle nur für kabelgebundene Geräte definiert. Die EU-Kommission möchte auch das „Wireless charging“ harmonisieren. Wir sind gespannt. 

  • Bitte beachten, dass kürzlich die Normen zur Ladeschnittstelle EN IEC 62680-1-3:2022 für USB-Typ-C Anschluss und Kabel sowie EN IEC 62680-1-2:2022 für das Ladeprotokoll in der RED direkt geändert wurden. Wir berichteten im letzten Newsletter ausführlicher. 

 

Reconfigurable Radio Systems (RRS) 

Das sind per Software einstellbare und update fähige Funkgeräte. Der Kommission ist aufgefallen, dass es Produkte gibt, deren Software-Update dazu führt, dass die „Grundlegenden Eigenschaften“, die in der Richtlinie definiert sind, beeinflusst oder geändert werden können. Das sind zum Beispiel: Sendeleistung, Modulationsarten, EM-Felder, Safety-Eigenschaften.  

Das ist eigentlich seit Jahren Standard für Mobilfunkgeräte und WLAN-Geräte, die sich den Regularien der verschiedenen Länder anpassen müssen. 

Das Thema ist in der Richtlinie (RED) mit dem Artikel 3.3.i. und dem Artikel 4 erfasst, aber nie durch einen delegierten Rechtsakt scharf geschaltet worden. 

                     

RED Artikel 3.3.i: 

Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ 

Artikel 4, Überschrift: 

Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software

Die zu den Artikeln gehörigen delegierten Rechstakte möchte die EU-Kommission jetzt bald erstellen und zur Anwendung bringen. 

 

RED Artikel 5: „Registrierung von Funkanlagentypen bestimmter Kategorien“ 

Eigentlich sollte die Umsetzung seit Juni 2018 erfolgt sein. Bisher war es eher still um das Thema. Jetzt hat die Kommission einen ersten Blick auf die Oberfläche des Registrierungssystems ermöglicht, welches für diverse Registrierungen von verschiedenen Richtlinien genutzt werden wird. Wir warten auf die Durchführungsbestimmungen und die Liste der Gerätekategorien, die registriert werden müssen.  

Zu guter Letzt ist wieder in Aussicht gestellt worden, dass der RED-Guide aus dem Jahre 2018 aufgefrischt werden soll. Die Arbeitsgruppe der nationalen Marktüberwachungsbehörden (ADCO-RED) bearbeitet aktuell das Dokument, das dann der Kommission zur Annahme und Veröffentlichung vorgelegt wird. Im März 2023 wurde die Veröffentlichung für Ende 2023 angekündigt. Jetzt will ADCO-RED bis Mitte 2024 fertig sein. Wir sind gespannt. 

Das war nur ein kleiner Ausschnitt der REDCA-Sitzung. Für Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.

 

Autor

Dipl.-Ing. (FH) Torsten Sahm
Senior Product Compliance Consultant 

Veröffentlicht am 01.12.2023
Kategorie: Fokus Automotive, Fokus Industry, Fokus Electrical and Wireless, Compliance

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