Das EWRN (European WEEE Registers Network) ist das unabhängige Netzwerk der nationalen Register, die für die Überwachung der nationalen Umsetzung der WEEE-Richtlinie in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zuständig sind. Es veröffentlicht regelmäßig Dokumente, um die gemeinsame, harmonisierte Auslegung gewisser Aspekte der WEEE-Richtlinie darzulegen.
In dem im Juli 2023 veröffentlichten Dokument geht es nun um die Auslegung der Ausnahme gemäß Art. 2 Abs. 3 b) der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Danach gilt die Richtlinie nicht für „Geräte, die speziell als Teil eines anderen Gerätetyps, der vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist oder nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt, konzipiert und darin eingebaut sind und ihre Funktion nur als Teil dieses anderen Geräts erfüllen können“. Das Dokument soll eine Anleitung und Klarstellung bieten und zudem die Auslegung der Ausnahme durch den Europäischen Gerichtshof widerspiegeln.
So bedeutet beispielsweise "speziell entwickelte Ausrüstung", dass die Ausrüstung maßgeschneidert ist. Außerdem wird noch einmal klargestellt, dass die Voraussetzung "als Teil eines anderen Gerätetyps eingebaut" nicht erfüllt ist, wenn das speziell konstruierte Gerät jederzeit abgebaut, wieder eingebaut und/oder zu dem anderen Gerätetyp hinzugefügt werden kann. Eine Befestigung mit Nägeln, Schrauben oder auf andere Weise reicht somit für eine Installation nicht aus.
In diesem Zusammenhang wird auch nochmal auf das Urteil der Europäischen Gerichtshof (EuGH, C-369/14) im Zusammenhang mit der Einordnung elektrischer Garagentorantriebe in ein (Garagentor-)Bauwerk verwiesen. Hier wird erneut klargestellt, dass Gebäude keine „andere Art von Geräten“ sind, da sonst eine beträchtliche Anzahl von Elektro- und Elektronikgeräten ausgeschlossen sein würden, nur weil sie an einem Gebäude angebracht oder an dessen Stromversorgung angeschlossen sind. Dies würde dem Ziel der Richtlinie entgegenlaufen, die dementsprechend eine restriktive Auslegung der Ausnahmen vorsieht.
Erwähnenswert ist außerdem das Formular „free-rider complaints“ auf der Website des EWRN. Mit diesem Formular können (anonym) Beschwerden bei den nationalen Vollzugsbehörden eingereicht werden, wenn Mitbewerber ihre Produkte nicht gekennzeichnet haben bzw. nicht ordnungsgemäß registriert sind.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne seit dem 1. Januar 2023 auch für B2B-Geräte gilt!
Bei Rückfragen dazu steht Ihnen unser Team aus Product- & Material-Compliance-Experten sehr gern zur Seite – kontaktieren Sie uns einfach!