Die neue Verordnung (EU) 2023/988 (nachfolgend EU-ProdSV) wurde nach einem überraschend zügigen Gesetzgebungsverfahren am 23. Mai 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ab dem 13. Dezember 2024 und wird die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ersetzen.
Der Anwendungsbereich bleibt weiterhin auf Produkte beschränkt, die „für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt werden, selbst wenn sie nicht für Verbraucher bestimmt sind“ (vgl. Art 3 Nr. 1 EU-ProdSV).
Neue Sicherheitsanforderungen ergeben sich mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung von Produkten im Internet der Dinge (IOT) beispielsweise aus Art. 6 Abs. 1 g) EU-ProdSV. Danach kann ein Produkt nur dann als sicher eingestuft werden, wenn es die „erforderlichen Cybersicherheitsmerkmale“ aufweist, um das Produkt vor äußeren Einflüssen, einschließlich böswilliger Dritter, zu schützen, sofern sich ein solcher Einfluss auf die Sicherheit des Produkts auswirken könnte, einschließlich eines möglichen Ausfalls der Verbindung.
Auf Hersteller (vgl. Art. 9 EU-ProdSV) und Importeure (Art. 11 EU-ProdSV) kommen neue Pflichten zu:
- Pflicht zur Durchführung von internen Risikoanalysen sowie zur Erstellung von technischen Unterlagen für den nichtharmonisierten Produktbereich
- Neben der postalischen Adresse ist künftig auch eine elektronische (E‑Mail-)Adresse auf dem Produkt anzugeben
- Pflicht zur Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher über öffentlich zugängliche Kommunikationskanäle (z.B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Website)
- Notifikations- und Informationspflichten in Bezug auf „gefährliche“ Produkte an Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher
In diesem Zusammenhang bedarf es vor allem einer Anpassung der Risikomanagement- und Informationsprozesse im Unternehmen.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Online-Handel. Hier fordert die EU-ProdSV die Bereitstellung von konkreten Informationen über online vertriebene Produkte, nämlich neben einem Bild des jeweiligen Produkts die Hersteller- und Produktkennzeichnung sowie alle erforderlichen Sicherheitshinweise, die für die sichere Nutzung des Produkts erforderlich sind. Darüber hinaus müssen Online-Marktplätze etwa in Bezug auf Fragen der Produktsicherheit für Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher eine zentrale Kontaktstelle einrichten und sich außerdem bei dem Safety-Gate-Portal registrieren (Art. 22 EU-ProdSV).
Es ist zu empfehlen, sich bereits jetzt auf die neuen produktsicherheitsrechtlichen Regelungen einzustellen und die Prozesse im Unternehmen anzupassen. Gern beraten oder untersützen wir Sie dabei – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!